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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

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Gesundheit & Ernährung | Ernährung

Werbung mit ländlicher Idylle auf Hühnereierverpackungen: Landkost-Eiererzeugergemeinschaft GmbH

15.04.2003 - vzbv

Klageabweisendes Urteil des LG Potsdam vom 16.01.2002 (2 0 446/ 01); mit Urteil vom 15.04.2003 wurde die vom vzbv zum Brandenburgischen OLG eingelegte Berufung (6 U 29/02) zurückgewiesen.
Abbildung auf der Eierverpackung erweckt nicht den unzutreffenden Eindruck, dass die Eier aus einer Hühner-/Bodenhaltung mit Auslaufmöglichkeit ins Freie stammen.

Gesundheitswerbung/Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG): Verlag Nyenhuis & Partner

05.11.2002 - vzbv

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.11.2002 (14 U 235/01)
Die Beklagte haftet als Verlag für die Veröffentlichung wettbewerbswidriger Schlankheitsmittelwerbung nach §§ 3 UWG, 17 Abs. 1 Nr. 5 a LMBG. Durch die Werbeanzeige wird der Eindruck erweckt, durch die Einnahme der beworbenen Schlankheitskapseln sei eine schnelle Gewichtsreduktion ohne Änderung der Ernährungsgewohnheiten zu erreichen. Dies ist wissenschaftlich nicht gesichert und daher irreführend.

Gesundheitswerbung/Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG): Gebrüder Stolle GmbH & Co. KG

31.07.2002 - vzbv

Urteil des LG Oldenburg vom 31.07.2002 (5 O 398/02) - Berufung beim OLG Oldenburg ist eingelegt
Werbung für Geflügel u. a. mit dem Begriff "tiergerechte Aufzucht" auf der Verpackung verstößt gegen Art. 10 der EWG-Verordnung Nr. 1538/91 und damit gegen § 1 UWG sowie § 2 UKlaG. Art. 10 bestimmt abschließend die Begriffe zur Haltungsform: extensive Bodenhaltung, Auslaufhaltung, bäuerliche Auslaufhaltung und bäuerliche Freilandhaltung. Darüber hinaus liegt auch ein Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 b LMBG vor.

Werbung mit ländlicher Idylle auf Hühnereierverpackungen: REWE

24.04.2002 - vzbv

Urteil des LG Wiesbaden vom 24.04.2002 (1 0 202/01) - nicht rechtskräftig
Verurteilung wegen der irreführenden Erklärung des Zahlencodes auf der Deckelinnenseite der Eierverpackung, im übrigen wurde die Klage wegen der Landschaftsabbildung auf der Deckelaußenseite abgewiesen. Nach Berufungseinlegung hat die Beklagte im Verlauf der Verhandlung vor dem OLG Frankfurt am 28.11.2002 die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben; der Rechtsstreit ist erledigt.

Gesundheitswerbung/Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG): P.M. International GmbH

19.04.2001 - vzbv

Urteil des LG Frankenthal (Pfalz) vom 19.04.2001 (2 HK.O 100/00)
Werbung mit wissenschaftlich nicht gesicherten Aussagen verstößt gegen § 17 LMBG. Es ist gemäß § 18 LMBG verboten, im Verkehr mit Lebensmitteln Aussagen zu verwenden, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen.