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Anlageberater muss Wirtschaftspresse zeitnah auswerten

05.11.2009 -

Urteil des BGH vom 05.11.2009 (III ZR 302/08)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Ein Anlageberater ist zur zeitnahen Auswertung von Presseberichten einer von ihm empfohlenen Anlage verpflichtet.

Eine Kundin hatte eine stille Beteiligung bei einer Gesellschaft auf Anraten eines Vermittlers abgeschlossen. Kurz zuvor hatte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der Gesellschaft die Zulassung entzogen. Das Handelsblatt hatte darüber berichtet. Der Vermittler hatte das Handelsblatt nicht bezogen und dementsprechend nicht ausgewertet. Der Ehemann der Kundin klagte nunmehr aus abgetretenem Recht.

Nach Meinung des Gerichtes habe ein Beratungsvertrag zwischen der Verbraucherin und dem Vermittler bestanden. Daher habe dieser seine Pflichten verletzt, da er eine Aufklärung über die Verfügung des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen unterlassen habe. Ein Anlageberater habe eine von ihm empfohlene Anlage einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Dies bedeute bei einer privaten Anleihe, dass über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt, der Börsenzeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unterrichtet werden müsse. Dies habe der Berater unterlassen und somit seine Beratungspflichten verletzt. Er sei somit dem Anleger grösstenteils schadensersatzpflichtig.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.