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Kredit, Bürgschaft, Mithaftung
30.09.2009 -
Urteil des OLG Brandenburg vom 30.09.2009 (3 U 137/08)
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Ein nachträglicher Vergleichsvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber nimmt dem Verbraucher die Möglichkeit zum Widerruf eines Kredites bei ansonsten fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Ein Verbraucher hatte die Police eines britischen Lebensversicherers gegen eine kreditierte Einmalzahlung erworben. Der Wert der Police hatte sich ungünstiger entwickelt als erwartet, so dass die kreditgebende Bank vom Kunden weitere Sicherheiten verlangte. Beide Parteien hatten sich zunächst unter anwaltlicher Mithilfe darauf verständigt, auf weitere Sicherheiten zu verzichten. Trotzdem hatte der Kunde später die Rückabwicklung aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlangt.
Dies sei nach Meinung des Oberlandesgerichtes Brandenburg treuwidrig. Bereits in den Vergleichsverhandlungen habe der anwaltlich beratene Kunde auch den Widerruf des gesamten Kreditvertrages in Erwägung gezogen. Durch die Vergleichsvereinbarung sei jedoch Einigung über den Fortbestand des Vertrages erzielt worden. Trotz formal fehlerhafter Widerrufsbelehrung war somit kein Widerruf mehr möglich.
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