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Erhebung von "Schätzgebühren" bei Immobilienkrediten unzulässig

05.11.2009 -

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009 (I-6 U 17/09)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Eine Bank darf bei der Wertermittlung von Immobilien dem Kreditnehmer hierfür keine Kosten in Rechnung stellen. Dies stellt eine unzulässige Preisnebenabrede dar.

Ein Kreditinstitut hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gebühr für die Besichtigung und Schätzung von Immobilien vermerkt, welche Kunden bei der Vergabe von entsprechenden Krediten zu zahlen hätten. Hiergegen hatte sich eine Verbraucherschutzorganisation gewandt und geklagt.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf würden Aufwendungen des beklagten Kreditinstitutes lediglich für die Schätzung und somit für die Wertermittlung der Beleihungsobjekte anfallen. Dies allerdings erfolge ausschließlich im Interesse des Kreditgebers, der damit seine Verwertungschancen ausloten und seine Interessen absichern wolle. Eine Dienstleistung für den Kunden stelle dies nicht dar. Somit sei eine Berechnung diesem gegenüber auch nicht zulässig.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.