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Selbstverpflichtungsklausel zwingt Sparkasse zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis

16.06.2005 -

Urteil des LG Bremen vom 16.06.2005 (2 O 408/05)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Das LG Bremen hat entschieden, dass ein Kreditinstitut, welches sich mit der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses einverstanden erklärt hat, dazu verpflichtet ist einem Bürger ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten.

Eine Sparkasse in Bremen hatte es abgelehnt einem arbeitslosen Bremer ein Konto einzurichten. Sie begründete dies mit "Erfahrungen aus einer früheren Geschäftsverbindung". Der Kläger hatte in der Vergangenheit seine Kreditlinie überschritten und die Beträge trotz mehrfacher Mahnungen nicht ausgeglichen.

Inzwischen waren die offenen Beträge zurückgezahlt worden. Da die Sparkasse der Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses beigetreten war, besteht ein Anspruch auf die Einrichtung eines guthabenkontos, so das LG Bremen. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung, die dem kontolosen Bürger einen individuellen Anspruch auf ein guthabenkonto gewährt.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.