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Prüfung des Handlungsbedarfs im Urheberrecht 2009

Urheberrecht Korb III Fragebogen des BMJ 02/2009

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Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts

15.06.2009 - vzbv

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz vom 13. Februar 2009 -
zum Herunterladen rechts im Dokumentendownload (30 Seiten, 210 KB)

Überblick

Die Urheberrechtsnovellen des ersten und zweiten Korbs haben die traditionelle Balance zwischen den Interessen der Urheber, der Rechteinhaber und der Nutzer zu Ungunsten der Nutzer aus dem Gleichgewicht gebracht. Dieses Ungleichgewicht wurde und wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband, aber auch von anderen Verbraucher- und Bürgerinitiativen und von großen Teilen der Wissenschaft kritisiert.

Die damalige Bundesregierung verwies in diesem Zusammenhang zunächst auf den zweiten Korb, in dem die Rechte der Nutzer berücksichtigt werden sollten, aber letztendlich nicht berücksichtigt wurden. Fragen des Verbraucherschutzes sollten erst wieder im Rahmen des Durchsetzungsgesetzes eine Rolle spielen. Nach den ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Rechtsdurchsetzung Urheberrechtlicher Ansprüche muss jedoch bezweifelt werden, dass diese tatsächlich mehr Schutz vor überhöhten Abmahnungen gegenüber Verbraucher bieten werden.

Themen des Fragebogens
Bei der nunmehr anstehenden Prüfung des weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Urheberrecht geht es im Wesentlichen um die gleichen Fragen, die bereits im ersten und zweiten Korb diskutiert, aber keiner Lösung zugeführt werden konnten.

Dabei handelt es sich zum einen um Themen, die für ein modernes Urheberrecht und die notwendige Balance zwischen Rechteinhabern und Nutzerinteressen unverzichtbar sind. Hierzu gehören die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werken, die Abschaffung der überflüssigen Vergütung einer Kabelweitersendung in Wohngemeinschaftsanlagen, die bessere Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Werken, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden (Open Access) und die Nutzung verwaister Werke. In allen genannten Bereichen sind Regelungen längst überfällig und sollten deshalb möglichst bald in einem dritten Korb umgesetzt werden.

Recht auf Privatkopie
Bedauerlicherweise wird im vorbereitenden Fragebogen das Recht auf Privatkopie nicht thematisiert, sondern es werden - den Prüfbitten des Bundestags entsprechend - lediglich weitere unverhältnismäßige und unseres Erachtens nicht durchsetzbare Verschärfungen der Privatkopie vorgeschlagen. Die Beschränkung der Privatkopie auf Kopien vom Original sowie das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte würden zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen im Umgang mit digitalen Produkten führen und sind deshalb verbraucherpolitisch entschieden abzulehnen. Das gleiche gilt für das vorgeschlagene Technologieverbot "intelligenter Aufnahmesoftware" zur Verhinderung von Aufnahmen aus Internetradios.

Verständlichkeit und Normenklarheit
In der Bevölkerung herrscht große Verunsicherung über die mit der Nutzung der neuen Medien und Technologien einhergehenden Urheberrechtlichen Fragen. Die mangelnden Kenntnisse über die Urheberrechtlichen Rechte und Pflichten führen wiederum - wie sich an der großen Zahl von Abmahnungen gegenüber Verbrauchern deutlich zeigt - zu erheblichen Risiken und können in diesem Zuge auch eine Zurückhaltung beim Erwerb und der Nutzung von Informationstechnologien nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, muss das Urheberrecht einen klaren, verständlichen und ausgewogenen Rechtsrahmen für den Umgang mit Urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Informationsgesellschaft setzen.

Zusammenfassung der Antworten


  1. Bei der Regelung der Privatkopie sollte der Gesetzgeber unbedingt von zusätzlich einschränkenden Neuregelungen absehen. Die derzeitige Regelung ist bereits so kompliziert, dass sie von Verbrauchern nicht verstanden wird. Weitere Einschränkungen verstärken dieses Manko und würden aufgrund der Undurchsichtigkeit der Regelung vermutlich nicht eingehalten werden.

  2. Ein gesetzliches Verbot sogenannter "intelligenter Aufnahmesoftware" ist abzulehnen. Ein solches Verbot könnte weder mit der gebotenen Bestimmtheit noch technologieneutral formuliert werden und wäre zwingend mit einer weiteren rechtlichen Beschränkung der Privatkopie verbunden.

  3. Der leichtere Zugang zu wissenschaftlichen Informationen durch Open Access-Verwertungsmodelle sollte vom Gesetzgebenr durch die gesetzliche Verankerung eines Zweitverwertungsrechts unterstützt werden.

  4. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen in Wohnanlagen keine vergütungspflichtige "Sendung" ist.

  5. Es besteht ein dringender Regelungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeit, im Verkehr befindliche unköperliche Werke weiterveräußern zu dürfen. Der Erschöpfungsgrundsatz in seiner gegenwärtigen Form entspricht nicht dem wandelnden Markt einer zunehmenden Digitalisierung und führt wegen der Ungleichbehandlung von "körperlichen" und "unkörperlichen" Werken zu unangemessenen Folgen für die Verbraucher.

  6. Es sollte eine gesetzliche Lösung für das Problem der verwaisten Werke gefunden werden, die es ermöglicht, das kulturelle Erbe auch dann zu sichern und zugänglich zu machen, wenn der Rechteinhaber unbekannt oder nicht mehr auffindbar ist. Unabhängig von den Details sollte die Regelung neben Bildungs- und Kulturinstitutionen auch die interessierte Öffentlichkeit (Verbraucher) in die Lage versetzen, bei zumutbarem Aufwand und unter angemessenen Konditionen verwaiste Werke zu nutzen.

Zu den Themen und Fragen im Einzelnen lesen Sie bitte die gesamte Stellungnahme im Dokumentendownload recht auf der Seite (30 Seiten, 210 KB). Dort finden Sie auch den Fragebogen des Bundesjustizministeriums.