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Helga Springeneer
Referentin des Vorstands
springeneer@vzbv.de
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Schuldnerschutz und Verfahrensgestaltung bei der Kontenpfändung
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05.09.2007 - Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Pfändungsschutzkonto einzuführen, sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband positiv. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene ‚P-Konto‘ gewährt seinen Inhabern einen Freibetrag von 985,15 Euro, der nicht gepfändet werden kann. "Ein unbürokratischer Schutz des Existenzminimums auf dem Konto ist überfällig", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Wird ein Konto gepfändet, ist es bislang automatisch gesperrt. Nur wenn der Kontoinhaber das Vollstreckungsgericht einschaltet, kann er zumindest einen Teil seines gesetzlich geschützten Guthabens vor dem Zugriff des Gläubigers retten. Nicht immer reicht hierfür ein Gerichtsverfahren aus. Da das Verfahren zudem kompliziert ist, verzichten Schuldner auf Vollstreckungsschutz oder versäumen ihn. Häufige Folge: Banken kündigen die Kontoverbindungen, weil sie nicht mehr rentabel sind. "Im bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar. Das Girokonto ist heute der wirtschaftliche Briefkasten der Bürger", sagt Gerd Billen.
Selbstständige besser geschützt
Dagegen kann das neue Pfändungsschutzkonto im Falle einer Pfändung automatisch mindestens im Umfang von 985,15 Euro genutzt werden - entsprechende Deckung vorausgesetzt. Dies gilt auch, wenn ein Selbstständiger ein P-Konto führt. "Erstmals werden Existenzgründer und Selbstständige überhaupt einen Teil ihres Kontoguthabens schützen und somit ihren Betrieb aufrecht erhalten können. Hierauf hat der vzbv im Gesetzgebungsverfahren gedrungen", so Gerd Billen.
Kontopfändung zeitlich begrenzen
Der Gesetzentwurf belässt es trotz Kritik des vzbv und der Banken dabei, dass Konten auch künftig unbegrenzt gepfändet werden können. Genau diese Dauerwirkung löst aber viele Kontokündigungen aus, weil Banken kein Interesse an Konten haben, die nur eingeschränkt genutzt werden können. Der vzbv fordert daher eine auf 3 bis 6 Monate befristete Pfändung. "Nur wenn die Pfändungswirkung automatisch endet, werden Banken motiviert sein, ihre Geschäftsbeziehung zu Kunden mit gepfändeten Konten aufrecht zu erhalten", sagt Gerd Billen.
Recht auf Girokonto für jedermann
Der vzbv kritisiert, dass Verbraucher keinen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto erhalten. Sie können ihr Konto lediglich auf ein P-Konto umstellen. "Hiervon profitieren Verbraucher, die jetzt ohne Konto sind, überhaupt nicht. Der vzbv fordert daher weiterhin ein Recht auf ein Konto mit Basisfunktionen zu fairen Kontoführungsgebühren", erklärt Gerd Billen.
Für weitere Informationen:
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