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02.03.2006 - Bei der Spam-Beschwerdestelle des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist die Millionengrenze erreicht. Seit Beginn des Anti-Spam-Projekts im Juli letzten Jahres haben Verbraucher mehr als eine Million Spam-Mails zur Verfolgung an den vzbv weitergeleitet. Der vzbv kritisierte die unzureichende Gesetzeslage: "Zwischen dem wirtschaftlichen Schaden und den Möglichkeiten, wirksam gegen Spam vorzugehen, besteht ein krasses Missverhältnis", sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl.
Der vzbv rief das Bundesverbraucherministerium auf, erneut die Initiative zu einem Anti-Spam-Gesetz zu ergreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf war wegen der Neuwahlen im vergangenen Jahr nicht mehr verabschiedet worden. Trotz immenser wirtschaftlicher Schäden und einer rasanten Zunahme krimineller Phishing-Mails stellt der Versand von Spam in Deutschland bislang noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit dar. Viele Staatsanwaltschaften halten Phishing nicht für strafbar und verweigern daher die Einleitung von Strafverfahren wegen versuchten Betruges. Der weltweite Schaden wird für das Jahr 2005 auf 40 Milliarden Euro beziffert.
Unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de können Verbraucher dem vzbv per Mail unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der vzbv überprüft diese Fälle und geht in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen.
Die täglich rund 6.000 bis 7.000 eingehenden Beschwerden betreffen zu mehr als 80 Prozent Spam-Mails aus dem Ausland. Hier ist es noch schwieriger, gegen die Urheber vorzugehen, als bei Spam aus Deutschland. Der vzbv konzentriert sich daher bei der Rechtsverfolgung auf Spam aus Deutschland und Europa - immerhin ein Fünftel der gemeldeten Mails.
Verfolgung extrem aufwändig
Die Verfolgung der Urheber ist extrem aufwändig - eine der Folgen der unzureichenden Rechtslage. So konnte bisher nur ein Bruchteil der Spam-Versender ermittelt werden. Der vzbv hat insgesamt zwölf Firmen abgemahnt und aufgefordert, das Versenden von Spam zu unterlassen. Gegen fünf Spammer, die diese Aufforderung ignorierten, sind Klagen anhängig. Einige Verfahren müssen möglicherweise eingestellt werden, da die Urheber nicht zu ermitteln sind.
Bisher versucht man in Deutschland, dem Spam-Problem mit wettbewerbs- und zivilrechtlichen Mitteln zu begegnen. Ein eigenes Anti-Spam-Gesetz gibt es bislang nicht. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2005 über den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes beraten. Der Entwurf ist aber durch die Neuwahlen hinfällig geworden. Die neue Bundesregierung plant offenbar keine neue Initiative für ein Anti-Spam-Gesetz.
Der vzbv fordert jedweden Versand von Spam zu einer Ordnungswidrigkeit und Phishing zu einer Straftat zu machen. Die Verschleierung der Absenderidentifikation sollte verboten werden. Zur Bekämpfung von Spam sollte die Bundesnetzagentur mit entsprechenden Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
Bundesverbraucherministerium unterstützt Anti-Spam-Projekt
Das Anti-Spam-Projekt wird vom Bundesverbraucherministerium finanziell gefördert. Ziel ist es, mit Unterstützung der Verbraucher Spammer juristisch zu verfolgen. Im Rahmen des Projekts informiert der vzbv außerdem über die Folgen von Spam und die Möglichkeiten der Bekämpfung. Darüber hinaus hat der Verband eine Beschwerdestelle eingerichtet, die erreichbar ist unter:
beschwerdestelle@spam.vzbv.de
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