Themes

General consumer issues Building & living Financial services Health, nutrition & agriculture Trade & competition Product safety & standards Energy & transport Telecommunication & media Energy & environment Judgements on consumer law

Organisation

About us Press office Contact us

Address

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Germany
(Visitor's entrance: Rudi-Dutschke-Straße 17)

info@vzbv.de

Wegbeschreibung

More information from


Cornelia Tausch
wirtschaft@vzbv.de

document-download

Here you can download important documents:

Screenshots www.autokids.de

Podcasts & O-Töne

Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews

TV + Radio

Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen

Termine

August 2010
Newsletter zur Verbraucherbildung
Erfahrungen mit dem neuen Auskunftsrecht
Unsere Umfrage zum Scoring
3. September
Verbraucherpolitik und Verbraucherfoschung
8. September
Wiederverkaufskultur im Internet
1960 - 2010
50 Jahre Consumers International
Bundesweite Radshow
Dein Rad zählt!
Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht
Schreiben Sie dem Bundesfinanzminister
Aktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet

Press Releases

Verbraucherschutz für Kinder

Škoda darf Lisa (5 Jahre) nicht fragen: "Welche Hobbies hast du?"

28.07.2005 - In seinem Eintreten für einen besseren Verbraucherschutz für Kinder hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Erfolg vor Gericht errungen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt. Nach dem Urteil in einem Berufungsverfahren muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.

Der Kinder-Club von Škoda zielt bewusst auf die jungen Konsumenten ab: Untersuchungen von Marktforschungsinstituten zeigen, dass die Wünsche und Vorlieben der Kinder in vielen Familien eine wichtige Rolle beim Autokauf spielen. Zugleich zielte der Kinder-Club darauf ab, bei den Kindern wertvolle Kundendaten abzufragen.

Škoda Deutschland hatte sich auf seiner Internetseite www.autokids.de gezielt an Kinder zwischen drei und zwölf Jahren gewandt und für eine Mitgliedschaft im "Škoda Kinderclub Autokids" geworben. Clubmitglieder erhielten Vergünstigungen in ausgewählten Freizeitparks, konnten sich über Autos informieren und einen Autokids-Führerschein erwerben. Außerdem wurden sie zu von Škoda organisierten Showprogrammen und Kinderparties eingeladen.

Das Anmeldeformular konnte elektronisch ausgefüllt und versendet werden. Dazu mussten die angesprochenen Kinder Fragen nach Namen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Hobbies, nach dem Namen ihrer Eltern und ihrem Lieblingsauto beantworten. Außerdem sollten sie angeben, in welchem Freizeitpark sie sich in letzter Zeit aufgehalten hätten. Die Anmeldung konnte ohne Einwilligung der Eltern erfolgen.

Die umfangreiche Datenabfrage verstieß nach Ansicht des vzbv gegen Datenschutzrecht und den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehenen Schutz von Kindern. Nachdem das Landgericht Frankfurt die Klage des vzbv teilweise abgewiesen hatte, gab das Oberlandesgericht der Klage nunmehr in vollem Umfang statt. Durch die Datenerhebung zu Werbezwecken ohne Mitwirkung der Eltern werde die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder unzulässig ausgenutzt, so das Gericht.

OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 6 U 168/04 (Revision wurde nicht zugelassen)

Im Dokumentendownload oben auf der Seite finden Sie Screenshots von der Website www.autokids.de.