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PRESSEMITTEILUNGEN

BILD.de wegen Schleichwerbung verklagt

Edda Müller: "Werbepraktiken haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun"

21.03.2005 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv hat das Internet-Portal von BILD wegen Schleichwerbung verklagt. BILD hatte auf seiner Website www.bild.de für Autos geworben, ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Die Werbetexte glichen in ihrer Aufmachung redaktionellen Texten. Mit dem Vorgehen gegen BILD.de will der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Zeichen gegen die zunehmende Schleichwerbung setzen.

"Von Journalisten gefilterte Informationen haben eine viel größere Glaubwürdigkeit als Werbung," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Diese Trennlinie wollen wir auch im Interesse der Medien verteidigen."

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Medien Werbung und redaktionelle Texte deutlich voneinander trennen. Auch der Mediendienstestaatsvertrag fordert diese Trennung. Genau diese Trennlinie wird bei BILD.de überschritten. "Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun," so vzbv-Chefin Edda Müller.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte BILD.de zunächst aufgefordert, die beanstandete Werbung zu unterlassen. Nachdem das Unternehmen dazu nicht bereit war, reichte der Verband Klage beim Landgericht Berlin ein.

Offen ist, inwieweit die Vermischung von Kommerz und Journalismus bei der mit T-Online verbundenen Website BILD.de zum Geschäftsmodell gehört. So berichtete die Online-Ausgabe der FAZ am 20. Dezember, BILD.de sei in einen Grenzbereich zwischen Journalismus und Werbung vorgestoßen. Die FAZ zitiert den inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Peter Würtenberger: "Die Herausforderung hieß, Leser der Bild-Zeitung zu Internetnutzern und dann zu Kunden unserer Partner zu machen." Und weiter: "In der Zeitung ist alles, was wir machen, klar als Anzeige gekennzeichnet. Im Internet findet eine stärkere Vermischung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten statt."

Etwas anders sieht dies der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner. In einem am 3. Februar erschienenen Interview mit dem Fachblatt Horizont hatte Döpfner gesagt: "Ich habe nichts gegen redaktionell gestaltete Anzeigen, solange sie gekennzeichnet und deutlich unterscheidbar sind. Eine für den Leser nicht nachvollziehbare Einflussnahme von Anzeigenkunden auf journalistische Inhalte ist eine Todsünde."

Schleichwerbung bei BILD.de: Der konkrete Fall
Im konkreten Fall ging es um einen im Januar erschienen Artikel auf der Startseite von BILD.de unter der Überschrift "Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT - und der Asphalt wird glühen". Der Beitrag war wie ein redaktioneller Text gestaltet. Beim Anklicken landete der User auf einer Folgeseite mit verschiedenen Beiträgen rund um das beworbene Auto. Nur ein Teil dieser Beiträge war mit dem Hinweis "Anzeige" versehen - der User musste also unweigerlich annehmen, dass die übrigen Texte neutrale, von Journalisten überprüfte Informationen darstellen. Tatsächlich entpuppten sich jedoch auch diese Artikel als Werbung. Zum Teil waren sie direkt mit Finanzierungsangeboten zum Autokauf verlinkt.

Lesen Sie den Beitrag in der FAZ.net : "Unsere Online-Redakteure sind eher Produkt-Manager”" zum Geschäftsmodell von BILD.de.