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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

info@vzbv.de

Beachten Sie, dass der vzbv KEINE Beratung anbietet.
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

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Christian Fronczak
Pressesprecher vzbv
presse@vzbv.de

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Presemitteilung Neuerungen zum Jahreswechsel 2004/2005 - PDF

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PRESSEMITTEILUNGEN

Jahreswechsel: Zahlreiche Neuerungen für Verbraucher

2005: Die wichtigsten Veränderungen für Verbraucher

21.12.2004 - Zum Jahreswechsel treten für die Verbraucher zahlreiche wichtige Neuregelungen in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv informiert über einige der wichtigsten Veränderungen, auf die sich Verbraucher zum Jahreswechsel einstellen müssen.

Den ausführlichen Pressetext finden Sie im Dokumentendownload - als pdf- und Word-Datei.

Verjährung durch Schuldrechtsmodernisierung
Wie jedes Jahr verjähren zum Jahresende zahlreiche Forderungen. Das heißt ein bestehender Rechtsanspruch kann danach nicht mehr durchgesetzt werden. Zum bevorstehenden Jahreswechsel drohen besonders viele Ansprüche zu verjähren, da als Folge der BGB-Reform vor drei Jahren die Verjährungsfristen zum Teil deutlich verkürzt wurden.

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Seit dem 08. Dezember 2004 haben Firmen, die Finanzdienstleistungen beispielsweise über das Internet oder das Telefon abwickeln, erweiterte Informationspflichten. So muss der Anbieter relevante Informationen vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen.

Rücksendekosten im Versandhandel
Verbunden mit den Neuerungen zum Fernabsatz (Bestellungen per Post, E-Mail, Internet, Telefon und Telefax) ist auch die seit dem 08. Dezember2004 gültige Neuregelung zur Übernahme der Rücksendekosten.

Mastercard - Kreditkarteneinsatz kann Zusatzkosten verursachen
Mit Wirkung zum 1. Januar2005 erlaubt das Unternehmen Mastercard dem Handel, die durch den Einsatz von Kreditkarten entstehenden Zusatzkosten an die Kunden weiterzureichen. Bis dato war dies untersagt.

Rentenbesteuerung - Das neue Alterseinkünftegesetz
Am 1. Januar 2005 tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Das bedeutet den Einstieg in die "nachgelagerte" Besteuerung bei der Altersvorsorge.

Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge-Förderung undÄnderungen bei der Riesterrente

  • Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird die Direktversicherung künftig steuerlich mit den Pensionskassen und Pensionsfonds gleichgestellt. Es gilt somit auch hier die Steuerfreiheit der Beiträge.
  • Das Antragsverfahren der Riester-Rente wird durch einen Dauerzulagenantrag vereinfacht. Das heißt, künftig muss nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch einmalig ein Antrag auf Altersvorsorgezulage gestellt werden. Das vereinfachte Verfahren gilt rückwirkend für das Beitragsjahr 2003.


  • Vermögensanrechnung bei Hartz IV
    Bei der Frage der Gewährung von Arbeitslosengeld steht jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinem Partner in Abhängigkeit vom Lebensalter ein geschützter Grundfreibetrag zu.

    Besserer Schutz für Versicherte nach Insolvenzen
    Durch die bereits seit Neuregelung der Versicherungsaufsicht, die bereits im Dezember 2004 in Kraft getreten ist, werden Kunden deutscher Lebens- und Krankenversicherungen besser vor der Insolvenz ihres Versicherungsunternehmens geschützt.

    Steuerreform
    Am 1.1.2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz wird von 16 Prozent auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 Prozent auf 42 Prozent gesenkt.

    Kinderlosen-Zuschlag bei Pflegeversicherung
    Ab 1. Januar 2005 müssen kinderlose Versicherte einen Zuschlag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen.

    Gesundheitsreform trifft Zahnersatz
    2005 werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Finanzierung des Zahnersatzes und des Krankengeldes wirksam.

    Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Verpackungen
    Zum 1. Januar tritt die EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln in Kraft.

    Neues Gentechnikgesetz schützt gentechnikfreien Anbau
    Am 1. Januar 2005 tritt das neue Gentechnik-Gesetz in Kraft.

    Warnhinweise auf Alkopops-Verpackungen
    Ab 1. Januar 2005 müssen alle Verpackungen alkoholischer Mischgetränke (Alkopops) den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" tragen. Alkopops ohne Warnhinweis dürfen nicht mehr verkauft werden.

    Keine Beschränkungen für importierte Textilien
    Zum 1. Januar werden mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen im Textil- und Bekleidungssektorfür vollständig abgebaut. Textilien können künftig unbeschränkt importiert werden.

    Ende des Dosenpfand-Chaos in Sicht
    Nach einer Entscheidung des Bundesrates und laut dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll im Frühjahr 2005 (voraussichtlich Mai) ein einheitliches Dosenpfand von 25 Cent auf Erfrischungsgetränke, Bier und Mineralwässer eingeführt werden.

    Beratungen zu allen genannten Themen leisten die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer - eine Übersicht der Verbraucherzentralen ist unter www.verbraucherzentrale.de zu finden.


    Weitere Informationen:


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