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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
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Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

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Christian Fronczak
Pressesprecher vzbv
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Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden:

Callmobile, Urteil des Hanseatischen OLG vom 25.06.2008

Liste abgemahnte Mobilfunkanbieter

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PRESSEMITTEILUNGEN

19 Mobilfunkanbieter abgemahnt

vzbv nimmt Handyverträge unter die Lupe und stellt erhebliche Mängel fest

31.07.2008 - Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen verwenden noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einer ausführlichen Überprüfung. Insgesamt 19 Anbieter haben die Verbraucherschützer abgemahnt.

Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Von wegen "keine Grundgebühr"
Erfolgreich war der Verbraucherzentrale Bundesverband auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt. Dies sei irreführend, befand das Gericht - der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen", obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet. "Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen", erklärt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft. "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."

(Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25.06.2008, Aktenzeichen 5 U 13/07, nicht rechtskräftig)
Das Urteil und die Liste der abgemahnten Unternehmen finden Sie im Dokumentendownload rechts oben auf der Seite.

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