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05.05.2008 - Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen nicht eingeschränkt werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld eines Treffens der Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer, die am 7. Mai über den ersten Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten. Dieser sieht unter anderem eine restriktive Beschränkung für öffentlich-rechtliche Internet-Auftritte vor.
"Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußfesseln anlegt, untergräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt", kritisiert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen. "Der Verbraucher hat diese Informationsangebote mit seinen Gebühren bezahlt. Es kann deshalb nicht sein, dass die Inhalte schon nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar sein sollen."
Anlass der Kritik ist der "Arbeitsentwurf zur Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD/ZDF" vom 26. März 2008. Damit wollen die Länder eine Vereinbarung mit der EU-Kommission aus dem Jahr 2006 über die Rahmenbedingungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umsetzen.
Der vorliegende Entwurf der Rundfunkreferenten beschränkt die öffentlich-rechtlichen Sender in Bezug auf ihre Internet-Angebote deutlich weitgehender als es dieser so genannte Beihilfe-Kompromiss vorsieht. Unter anderem sollen Online-Angebote zukünftig nur noch zulässig sein, wenn sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Die Verweildauer im Internet soll darüber hinaus auf eine Woche beschränkt werden.
"Es wäre politisch und verfassungsrechtlich höchst bedenklich, wenn der Gesetzgeber die publizistische Vielfalt einschränken würde", kritisiert Billen. "Der Bürger und Gebührenzahler muss die Möglichkeit haben, Informations-, Bildungs- und Wissensangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet zu nutzen und sich dort über Politik, Gesellschaft und Kultur zu informieren, wann und wie er es wünscht."
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