Die Digitalisierung bietet enormes Potential für Verkehrsunternehmen und Verbraucher:innen. Apps, die möglichst alle Mobilitätsangebote integrieren, würden Verbraucher:innen den Zugang zu vielen kombinierbaren Fortbewegungsmitteln erleichtern.
Bezahlbarer Wohnraum und Bauland werden für viele Verbraucher:innen in angespannten Wohnungsmärkten zur Mangelware. Der Staat ist gefordert, Mieterhöhungen zu begrenzen, Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu harmonisieren und mehr Bauland auszuweisen.
Im Bereich Gesundheit und Pflege bietet die Digitalisierung große Chancen. Trotz zahlreicher begrüßenswerter Einzelmaßnahmen fehlt es aber weiterhin an einer umfassenden Digitalstrategie für den Gesundheits- und Pflegesektor.
Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Es gibt jedoch noch Herausforderungen: Der Zugang zu Ladesäulen ist nicht immer einfach, die Preisgestaltung bleibt intransparent und Bezahlen kann kompliziert werden.
Energieeffizienz stellt neben dem Ausbau der erneuerbaren Energie und der Digitalisierung einen Eckpfeiler der Energiewende dar und ist Voraussetzung für die Senkung des Primärenergieverbrauchs und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Der Strompreis hat sich für die privaten Haushalte seit dem Jahr 2000 verdoppelt. Die Netzentgelte bilden mittlerweise einen großen Kostenblock auf der Stromabrechnung der privaten Haushalte. Viele Unternehmen sind dagegen von Netzentgelten befreit.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt neben der Energieeffizienz und der Digitalisierung einen Eckpfeiler der Energiewende dar. Für das Gelingen der Energiewende ist eine faire Kostenverteilung zwischen Verbrauchern und Industrie entscheidend.
Digitalisierung, Ressourcenverbrauch und wachsende Müllberge stellen unsere Konsumgesellschaft vor große Herausforderungen. Die Nutzungsdauer eines digitalen Produktes ist häufig von Updates abhängig.
Verbraucher:innen wollen vor allem pünktlich an ihr Ziel kommen – egal mit welchem Verkehrsmittel. Tatsächlich müssen Passagiere zu häufig mit ausfallenden oder verspäteten Zügen und Flügen rechnen.
Die Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kund:innen die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten.
Knapp 20 Monate nach Inkrafttreten der Regulierung des Kündigungsbuttons hat immer noch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter keinen Button eingebunden. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Ein Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag kann sich für Verbraucher:innen 2024 wieder lohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Die Deutsche Bahn AG hat verkündet, dass es ab 9. Juni 2024 die BahnCard 25 und die Bahncard 50 nur noch in Form einer Datei, die im Internet im eingeloggten Bereich des Kundenkontos bzw. in der Navigator-App geladen werden kann, geben wird. Dazu vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Junge Menschen treffen jeden Tag Konsumentscheidungen – in sozialen Medien, in Online-Shops oder beim Gaming. Was sollten sie beachten? Wo lauern Gefahren? Antworten darauf bekommen Jugendliche in den Workshops der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die kostenlosen Workshops werden bundesweit angeboten.
Am Donnerstag, den 14. März 2024, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert.
Das Europäische Parlament hat entschieden, die Teilnahme an Schlichtungsverfahren für Flugunternehmen europaweit verpflichtend zu machen. Das ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein guter Schritt, jedoch sollte die Verpflichtung auf weitere Bereiche wie etwa Telekommunikation und Pauschalreise ausgeweitet werden.
Der Verbands-Newsletter Verbraucherpolitik kompakt gibt regelmäßig einen Überblick über das aktuelle verbraucherpolitische Geschehen, neue Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung sowie Abmahnungen und Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen.
Am 13. März hat das Europäische Parlament den Artificial Intelligence Act (AI Act) zur KI-Regulierung verabschiedet. Dieser stellt eine Verbesserung für Verbraucher:innen dar, reicht aber nicht aus. Die Interessen der Verbraucher:innen müssen bei der Umsetzung des AI Acts in Deutschland in den Mittelpunkt gestellt werden.
Ein Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag kann sich für Verbraucher:innen 2024 wieder lohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Neobroker können schnellen und kostengünstigen Zugang zum Börsenhandel bieten und bewerben ihr Angebot teilweise in Newslettern. Darin versuchen sie, ihre Kund:innen mit entsprechenden Methoden zum Handeln anzuregen. Dies könnte Verbraucher:innen zu vorschnellen Entscheidungen für eine Geldanlage verleiten. Das legt eine qualitative Untersuchung zu Investmentanreizen und Ansätzen von Gamification des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Regulierung der Entgelte für Strom- und Gasnetze neu regeln. Sie schlägt daher in einem Eckpunktepapier vor, effizientes Verhalten der Netzbetreiber durch Wettbewerbsanreize zu fordern und zu fördern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den von der Bundesnetzagentur initiierten Prozess zur Neufestlegung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung und nimmt wie folgt Stellung.
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Service Act (DSA) für alle Online-Plattformen. Die Umsetzung der nationalen Aufsicht über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) steht noch aus. Lina Ehrig, Teamleiterin Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert.
Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel in Deutschland. Für Verbraucher:innen wird der Zugang zum Bargeld schwieriger. Das legt das Ergebnis einer Onlinebefragung des Meinungsforschungsinstitutes eye square GmbH unter 1.000 Internetnutzer:innen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Demnach hat sich für gut ein Viertel der Befragten in den vergangenen drei Jahren der Weg zum Abheben von Bargeld verlängert. Die Kosten für eine Bargeldabhebung sind für 23 Prozent der Befragten gestiegen.
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht der vzbv einige entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Allerdings bleiben noch Fragen offen. Insbesondere sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass der gesamte Beschwerdeprozess bei der Beschwerdestelle besonders nutzerfreundlich ausgestaltet werden muss.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Stromspeicher-Strategie veröffentlicht, um den Ausbau der Stromspeicher zu unterstützen. Der vzbv fordert in seiner Stellungnahme insbesondere klare Rahmenbedingungen für den Einsatz haushaltsnaher Flexibilitäten. Eine sinnvolle Nutzung von Stromspeichern hat das Potenzial die Energiesystemkosten zu begrenzen und gleichzeitig individuelle finanzielle Vorteile für private Haushalte zu ermöglichen.
Mehr als 12.000 Verbraucherbeschwerden sprechen für sich: Im Inkassorecht besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit weiteren Verbraucherverbänden überprüft, ob sich die neuen Regelungen seit der Inkassoreform im Jahr 2021 in der Praxis bewährt haben.
Urteil vom 06.12.2023 | I-13 O 51/23 - nicht rechtskräftig | LG Bochum
„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landericht Bochum für unzulässig erklärt. Grund dafür ist der zu geringe Magnesiumgehalt pro Portion.
Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen im Juli 2020 eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben.
Urteil vom 16.10.2023 | 10 O 313/23 | LG Magdeburg
Die Verlegung von Kabeln über einen Fahrradweg und deren Abdeckung durch eine Kabelbrücke verletzt möglicherweise auch dann keine Verkehrssicherungspflichten, wenn sie nicht waagerecht zur Fahrtrichtung verläuft und nicht durch Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Bei einem Sturz über ein solches Kabel besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig für sich ein Sachmangel und nicht bloßes Symptom für einen Sachmangel. Klärt der Verkäufer des Hausgrundstücks den Käufer nicht darüber auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursachen nicht oder nur teilweise kennt.
Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung setzt auch dann voraus, dass sich der Fluggast zur Abfertigung am Flughafen einfindet, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass es zu einer großen Verspätung kommen werde.
Urteil vom 28.09.2023 | 2-24 O 53/23 - nicht rechtskräftig | Landgericht Frankfurt
Autovermieter dürfen ihren Kund:innen für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hertz Autovermietung GmbH entschieden. Die entsprechende Klausel, die das Unternehmen bei der Online-Buchung von Mietwagen in Barcelona verwendete, ist unwirksam.
Urteil vom 29.11.2023 | 23 U 48/18 | Kammergericht Berlin
Werden in einem Geschäft Zigaretten und andere Tabakwaren präsentiert, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise und Schockbilder nicht verdeckt werden. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dr. Eckert GmbH entschieden, die unter anderem Tabakläden der Marke Barbarino betreibt.
Urteil vom 30.01.2023 | 13 U 36/23 | Oberlandesgericht Celle - nicht rechtskräftig und weitere
Onlinehändler müssen eine Bearbeitungspauschale für kleinpreisige Produkte mit in die genannten Preise einrechnen. Das hat das Landgericht Hannover nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundes-verbands (vzbv) gegen die Firma staubsaugerservice.de entschieden.
Umstände, die auf eine besonders pflichtwidrige unberechtigte SCHUFA-Meldung hindeuten, können zu einem deutlich erhöhten DSGVO-Schadensersatzanspruch führen
Frage: Wenn Sie an Ihre persönliche Situation als Verbraucher oder Verbraucherin denken: Wie blicken Sie dem Jahr 2024 entgegen – eher positiv oder eher negativ?
Einige Kantinen, Mensen und Restaurants machen bereits ein gesundes und nachhaltiges Angebot. Doch oft wissen Verbraucher:innen nicht, woher die Lebensmittel stammen und wie sie erzeugt wurden. Wie die Außer-Haus-Verpflegung der Zukunft aussehen kann, möchte der vzbv mit seinen Gästen auf dem verbraucherpolitisches Forum im Rahmen der Grünen Woche diskutieren.
Der vzbv und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland laden ein zur Podiumsdiskussion: Wie kann die energetische Gebäudesanierung verbraucherfreundlich gestaltet werden?
Was müssen Politik, Wirtschaft und Verbraucher:innen tun, um den Verbraucheralltag von morgen zu gestalten? Darüber diskutiert der vzbv auf dem Deutschen Verbrauchertag 2023 gemeinsam mit Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke, dem Zukunftsexperten Tristan Horx, Bundesbank-Vorstand Burkard Balz und weiteren prominenten Gästen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.
Zehn Jahre ist es her, dass sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf die Empfehlung „Verbraucherbildung an Schulen“ geeinigt hat: Schüler:innen jeden Alters sollen Kompetenzen erwerben, um reflektiert und selbstbestimmt mit der Angebotsvielfalt umzugehen, der sie jeden Tag begegnen. Doch wie steht es um die Umsetzung der Empfehlung? Diese Frage stand im Fokus der Veranstaltung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 18. September 2023 in Berlin. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und Bildung diskutierte der vzbv, was es braucht, damit Verbraucherbildung zehn Jahre nach der KMK-Empfehlung tatsächlich flächendeckend in die Schulen kommt.
Frankreich plant bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Deutschland strebt dieses Ziel bereits bis spätestens 2045 an. Um dies zu erreichen, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in allen Segmenten des Gebäudebestands erforderlich. Wie das gelingen soll, darüber tauschen sich Expertinnen und Experten aus beiden Ländern in Paris aus.
Nach der Neubaurezession droht aktuell auch die Gebäudesanierungsrate einzubrechen. In einem offenen Brandbrief an die Politik wollen über 15 Branchen-, Verbraucher, Umwelt- und Klimaschutzverbände ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen und zum Gegensteuern aufrufen. Neben der Erreichung der Energie- und Klimaziele werden auch soziale Verwerfungen und der Verlust von Fachkräften befürchtet.