Datum: 28.08.2017

Sechs-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen und Bauen

vzbv stellt Maßnahmenplan für neue Bundesregierung vor

Quelle: contrastwerkstatt - Fotolia.com

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  • Wohnraum ist vor allem in Ballungsräumen kaum noch bezahlbar.
  • vzbv fordert von neuer Bundesregierung, umgehend gesetzliche Rahmenbedingungen zu ändern.
  • vzbv stellt sechs Maßnahmen vor, die Mieter, private Eigentümer und Bauherren wirksam und nachhaltig entlasten können.

„Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird für Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem immer größeren Problem“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Deshalb fordert der vzbv von der nächsten Bundesregierung, konkrete Gesetzesänderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Ein Sechs-Punkte-Plan soll helfen, Wohnen und Bauen langfristig für Verbraucher bezahlbarer zu machen.

„Egal ob Singlehaushalte, Familien oder Ältere – Verbraucher suchen vor allem in Ballungsräumen händeringend nach bezahlbarem Wohnraum. Die Zeit drängt“, so Engelke. „Jetzt kommt es auf die nächste Bundesregierung an, schnellstmöglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.“
In einem Sechs-Punkte-Plan stellt der vzbv Maßnahmen vor, die die angespannte Lage sowohl für Mieter als auch für private Eigentümer und Bauherren verbessern können:

Neubauten in großen Städten sind für die meisten Verbraucher nicht bezahlbar.

  • Die Mietpreisbremse funktioniert in der aktuellen Ausgestaltung nicht. Die Mietpreisbremse muss angepasst werden und – anders als bisher – auch für Neubauwohnungen gelten.
  • Durch eine Pflichtangabe zur Vormiete und zu den Modernisierungskosten soll die Entwicklung der Miete transparenter gemacht werden.

Energetische (Luxus-)Sanierungen sind oft ein Geschäftsmodell für Investoren, um Mieter aus ihren Wohnungen zu drängen und höhere Renditen zu erzielen. Mieterhöhungen können bis zu 100 Prozent betragen.

  • Der vzbv fordert den Modernisierungszuschlag für Mieter von elf Prozent auf sechs Prozent pro Jahr zu senken. Zugleich sollte im Modernisierungsfall eine auf acht Jahre befristete Höchstgrenze von maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat für Mieterhöhungen eingeführt werden.

Bisher ist weder die Höhe der Maklercourtage noch die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich geregelt. Um private Immobilienkäufer vor einer möglichen Umlage auf den Kaufpreis zu schützen, sollte die Höhe der Provision bundesweit einheitlich gedeckelt werden.

  • Das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen sollte nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für den Kauf von Immobilien zur Eigennutzung gelten.

Hohe Immobilienpreise und Nebenkosten belasten private Hauskäufer stark. Hinzu kommen eine im europäischen Vergleich geringe Eigentumsquote und ein veralteter Gebäudebestand.

  • Eine reduzierte Grunderwerbsteuer würde für künftige Immobilienkäufer die Anreize für energetische Sanierungen steigern und sanierten Wohnraum attraktiver machen.

Die aktuelle Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer befreit Unternehmen durch sogenannte „Share-Deals“ von der Zahlung dieser Steuer. Das ist der Fall, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz erwerben, statt die Grundstücke selbst zu kaufen.

  • Share Deals müssen abgeschafft werden, um Spekulationen am Wohnungsmarkt zu begrenzen.
     

Zusätzlich zur aktuellen Förderung wäre ein Steuerbonus für die energetische Sanierung ein wichtiger Anreiz für Hauseigentümer, einen Beitrag zur Energiewende und zur Wertsteigerung ihres Gebäudes zu leisten.

  • Die steuerliche Förderung sollte über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das staatliche Fördervolumen sollte mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Mehr Informationen zur steuerlichen Förerung energetischer Gebäudesanierung finden Sie hier.

Bei Neubauten sind Renditeerwartungen oft hoch und Bauvorschriften zahlreich. Deshalb schaffen Bauunternehmen vor allem hochpreisigen Wohnraum. Private Investoren bieten demnach kaum Wohnungen an, die auch mit niedrigeren Mieten refinanzierbar sind.

  • Der vzbv fordert, dass der Bund auch nach 2019 mitverantwortlich für den sozialen Wohnungsbau bleibt. Für solche Neubauten muss eine strenge Zweckbindung eingeführt werden. Zudem sollten die Mittel des Bundes zusätzlich durch Landesmittel erhöht werden.

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Verbraucher an der Energiewende beteiligen #VerbraucherZählen

In den nächsten vier Jahren muss politisch viel passieren, wenn in Deutschland und Europa die Energiewende gelingen soll, um die Klimaerwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine gesteigerte Energieeffizienz sind dafür notwendige Bedingungen. Energieeffizienz ist eine Grundvoraussetzung für einen kostengünstigen Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von Strom zum Heizen und im Verkehr. Aber auch die Wärmeeffizienz trägt entscheidend zur Dekarbonisierung in der Industrie und im Gebäudebereich bei. Mehr Energieeffizienz sorgt zudem für einen besseren Schutz von Gesundheit und Natur, die Sicherung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Wohlstand und Lebensqualität.

 

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Mehr Informationen hier und unter dem Hashtag #VerbraucherZählen

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Forderungspapier | Bezahlbares Wohnen und Bauen

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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