Datum: 19.01.2015

Optimierungsbedarf bei der Qualitätsentwicklung in der Pflege

Mängel beim Medikamentenmanagement, der Schmerzerfassung und Mobilitätsförderung

Patientin und Pflegerin; Quelle: iStockfoto.com / deanm1974

Quelle: Dean Mitchell - istock.com

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) konstatieren in ihrem neuen Qualitätsbericht einen erheblichen Verbesserungsbedarf in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Probleme in der Versorgung von Pflegebedürftigen und fordert die Verantwortlichen auf vorhandene Missstände zu beseitigen.

Weitere Verbesserung der Qualität notwendig

Trotz der erzielten Verbesserungen in fast allen Pflegeeinrichtungen gibt es weiteren Optimierungsbedarf, um ein gutes Qualitätsniveau zu erreichen. Zwar wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen angemessen versorgt. Das gilt aber nicht für alle pflegebedürftigen Menschen. Laut der Prüfungsergebnisse werden etwa 10 bis 20 Prozent der Pflegebedürftigen schlecht versorgt: In zentralen Versorgungsbereichen wird nicht entsprechend den anerkannten Standards einer guten Pflege gepflegt oder es drohen Risiken, die zu einer defizitären oder gar schädigenden Versorgung führen können.

Mängel in verschiedenen Versorgungsbereichen

Mängel zeigen sich insbesondere beim Medikamentenmanagement, bei der Wundversorgung (Dekubitus), der Schmerzerfassung und der Aufrechterhaltung der Mobilität.

Der vzbv fordert die Leistungserbringer auf, in diesen wichtigen Versorgungsbereichen erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Missstände zu beseitigen. Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, die den „Regeln der Kunst“ entsprechen und sie nicht schädigen. Dieses Recht besteht nicht zuletzt deshalb, weil pflegebedürftige Menschen wegen des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung mittlerweile fast 50 Prozent der gesamten Pflegekosten bezahlen.

Repräsentative Erhebung gibt klare Hinweise

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) ist auf der Grundlage des § 114a Abs. 6 SGB XI verpflichtet, im Abstand von drei Jahren folgende Ergebnisse in einem Bericht zusammenzustellen: die Erfahrungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung der Länder sowie des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen und die eigenen Erkenntnisse. Die Erhebungen sind repräsentativ. Diesen Bericht hat der MDS am 14. Januar 2015 zum vierten Mal vorgelegt.

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