Datum: 09.03.2017

Gemeinsam hohe Datenschutzstandards erhalten

vzbv, DGB und weitere Organisationen setzen sich dafür ein, Datenschutz als Chance zu begreifen

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Bevor ab 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die europäische Datenschutzgrundverordnung gelten wird, müssen Teile davon in Deutschland durch das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt werden. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2017 zum Gesetzentwurf des Bundesregierung kritisiert hat, sollen deutsche Verbraucher im europäischen Vergleich durch die im Gesetz vorgesehenen Regelungen datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt werden.

Die mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung festgeschriebenen Grundprinzipien des Datenschutzes sowie die Betroffenenrechte werden mit dem Gesetz aufgeweicht.

Verbund von zehn Organisationen appelliert an den Gesetzgeber

Anlässlich der ersten Lesung des Datenschutz-Anpassungs- und –Umsetzungsgesetzes am 09. März 2017 im Bundestag und der anschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat am 10. März hat der vzbv zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein Papier verfasst, in welchem sie sich zusammen mit sieben weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft für hohe Datenschutzstandards aussprechen. Darunter der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V., der Verbraucherservice im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V., der Deutsche Frauenring e.V., der Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH e.V. sowie die die Verbraucherzentralen Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern „Es ist ein starkes Zeichen, dass sich verschiedene Organisationen aus ganz unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Bereichen für eine Politik aussprechen, die einen starken Datenschutz als Chance begreift. Die Bundesregierung darf dies nicht ignorieren.“, sagt Florian Glatzner, Referent im Team Digitales und Medien.

Bundesregierung stellt durch Gesetzentwurf Verbraucherrechte in Frage

Jahrelang warnte die Bundesregierung, dass das deutsche Datenschutzniveau durch die Datenschutzgrundverordnung nicht leiden dürfe. Doch jetzt, wo dieses Ziel – partiell – erreicht wurde, stellt sie durch ihren eigenen Gesetzentwurf selbst die derzeitigen Standards in Frage. „Wir fordern nun im Verbund den Gesetzgeber auf, im Rahmen der derzeitigen Gesetzgebung dafür Sorge zu tragen, dass der bislang geltende Datenschutzstandard in Deutschland gewahrt bleibt und die neuen Errungenschaften der Datenschutzgrundverordnung konsequent umgesetzt werden.“, so Glatzner.

Der vzbv spricht sich insbesondere aus:

  • für eine Politik, die den europäischen Datenschutz und das daraus resultierende Vertrauen der Menschen als Chance begreift,
  • für eine strikte Zweckbindung entsprechend der Europäischen Grundrechtecharta und für das Prinzip der Datenminimierung, auch im privaten Bereich,
  • für starke und durchsetzbare Rechte der betroffenen Bürger, Verbraucher und Beschäftigten,
  • für eine klare Verantwortung und Rechenschaftspflicht der datenverarbeitenden Stellen,
  • für eine faktenbasierte Sicherheitspolitik, die sich nicht von diffusen Ängsten leiten lässt,
  • für eine durchsetzungsstarke, unabhängige und gut ausgestattete Datenschutzaufsicht.

Den genauen Wortlaut des gemeinsamen Papiers finden Sie in der unten verlinkten Pressemitteilung des DGB.

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Florian Glatzner, Referent Team Digitales und Medien

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