Datum: 11.05.2017

Deutsche Urlauber durch neues Reiserecht bedroht

vzbv fordert: Koalition darf Urlauber nicht um jahrzehntelang bewährte Rechte bringen

Gesetzesentwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie senkt Verbraucherschutzniveau deutlich ab

Quelle: Zerbor - fotolia.com

Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht geht in die Endphase. Bis zur parlamentarischen Sommerpause muss das neue Reiserecht noch durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist äußerst besorgt, dass der bislang geltende hohe Verbraucherschutzstandard im deutschen Reiserecht für 80 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Not und Begründung deutlich spürbar gesenkt wird. So sollen Tagesreisen erst ab einem Wert von 500 Euro, Ferienhausaufenthalte nach mehr als 30 Jahren künftig gar nicht mehr unter das Reiserecht fallen.

„Allen voran haben Reisebüros gegen die Umsetzung der Richtlinie Stimmung gemacht, weil sie mehr Verantwortung Ihren Kunden gegenüber befürchten. Die Sorgen der Verbraucher wurden bislang nicht gehört“, sagt Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim vzbv. „Der Großteil der Tagesreisen kostet weitaus weniger als 500,00 Euro. 95 Prozent der Tagesreisen und alle Ferienhausurlauber werden dann in Zukunft nicht mehr geschützt sein.“ Der vzbv fordert die Koalitionsfraktionen auf, jahrzehntelang geltende, sinnvolle Verbraucherschutzstandards nicht weiter auszuhöhlen, als es nach der EU-Richtlinie nötig ist.

Der vzbv tritt zwar nicht für eine grundsätzliche Aufhebung und Neuverhandlung der Pauschalreiserichtlinie ein. Sollte der deutsche Gesetzgeber aber weiter daran festhalten, dass Tagesreisen bis zu einem Preis von 500,00 Euro und Ferienhäuser aus dem Reiserechtsschutz fallen, sieht das anders aus. „Dann bringt das neue Reiserecht den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern an dieser Stelle keinen Mehrwert und man kann in der Tat darüber nachdenken, die Richtlinie in Brüssel neu zu verhandeln“, so Methmann. Der vzbv fordert daher die Koalitionsfraktionen auf, gerade die reisefreudigen deutschen Urlauber nicht um ihre jahrzehntelang bewährten Rechte zu bringen. Tagesreisen und die Buchung von Ferienhäusern (Reiseeinzelleistungen) müssen weiterhin unter das Reiserecht fallen.

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