BGH-Urteil vom 20. Mai 2010: Zahlung bei Online-Flugbuchung muss kostenfrei möglich sein
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair. Allerdings bietet Ryanair zur Zeit nur die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten mit der Mastercard Prepaid zu zahlen. Dies ist nach Ansicht des vzbv kein gängiger und mit zumutbaren Aufwand zugänglicher Zahlungsweg. Ryanair wurde daher erneut abgemahnt.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2010, Az. Xa ZR 68/09
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Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03. Februar 2010: Reisevermittler darf im Internet nicht mit Ticketpreisen ohne Steuern und Gebühren locken
Reisevermittler müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis der angebotenen Flüge nennen, einschließlich Steuern und Gebühren. Das haben die Landgerichte Leipzig und Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte. (Az. 12 O 173/09 – rechtskräftig)
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