Urteil des Landgerichts Köln vom 19. November 2008: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Deutsche Lufthansa AG geklagt (Urteil LG Köln vom 19.11.08, Az.26 O 125/07).
![]() |
![]() |