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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

info@vzbv.de

Beachten Sie, dass der vzbv KEINE Beratung anbietet.
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

Wegbeschreibung

Verbraucherrecht


Newsletter Urteile zum Verbraucherrecht
Sie können sich per eMail über die neu eingestellten Urteile informieren lassen. Der Newsletter "Urteile zum Verbraucherrecht" erscheint alle vier bis sechs Wochen. Klicken Sie auf der Newsletter-Seite das Abo "Urteile zum Verbraucherrecht" an.


Auf dieser Seite finden Sie Übersichten über Verfahren, die der vzbv durchführt oder durchgeführt hat:
  1. Übersicht über Abofallen im Internet
  2. Liste von Unternehmen, die der vzbv wegen unerlaubter Telefonwerbung abgemahnt hat
  3. Abmahnungen von Fluggesellschaften - Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
  4. Mobilfunkanbieter vom vzbv abgemahnt
  5. Übersicht über die AGB-Urteile des Verbraucherzentrale Bundesverbandes


  1. Abofallen im Internet

    Die Übersicht "Kostenfallen im Internet" finden Sie hier.

    Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen kämpfen gegen unseriöse Angebote – die so genannten Abofallen im Internet. Die Anbieter dieser Websites verdienen viel Geld mit Kunden, die dachten, ein kostenloses Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Grund liegt in der mangelnden Preistransparenz. Rat und Hilfe, konkrete Musterbriefe und individuelle Rechtsberatung bieten die Verbraucherzentralen vor Ort: www.verbraucherzentrale.de. Die wichtigsten Tricks und Tipps zu den Abzockmethoden sind in dem Kostenlosen Faltblatt "Erst durchblicken - dann anklicken" nachzulesen, das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Initiative "klicksafe" erstellt hat.


  2. Unerlaubte Telefonwerbung

    Die Werbung per Telefon ist für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen eine lukrative Möglichkeit, potentielle Kunden unmittelbar anzusprechen. Da Vertragsabschlüsse per Fernsprecher unkompliziert möglich sind, machen die Unternehmen von dieser Möglichkeit regen Gebrauch. Dass der Schutz der Privatsphäre es Unternehmen verbietet, Verbraucher ungewollt zu Werbezwecken anzurufen, ist seit Jahren vom Gesetzgeber und Gerichten anerkannt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt unmissverständlich zu verstehen, dass eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung eine unzumutbare Belästigung darstellt, die zu unterlassen ist.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich politisch und juristisch gegen die millionenfache Belästigung von Verbrauchern ein. Hier finden Sie die Liste der Unternehmen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits erfolgreich auf Unterlassung unerlaubter Telefonwerbung in Anspruch genommen hat.

    Die Verbraucherzentralen sind bei der Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung auf die Mithilfe betroffener Verbraucher angewiesen. Betroffene werden daher gebeten, entsprechende Anrufe zu melden. Verbraucher können ihre Beschwerden per Mail an den Verbraucherzentrale Bundesverband senden --> eMail:recht@vzbv.de - oder an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes --> www.verbraucherzentrale.de.


  3. Abmahnungen von Fluggesellschaften - Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

    Die Liste der Abmahnungen Fluggesellschaften des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie hier als PDF-Datei.

    In den letzten Jahren haben die Beschwerden zur der Preisgestaltung der Fluggesellschaften erheblich zugenommen. Versteckt im Bestellvorgang oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befinden sich zusätzliche Kosten für Kerosin, Steuern, Gepäck oder die Zahlung des Flugpreises.

    Fluggastrechte werden nicht ausreichend umgesetzt. Wir gehen dagegen mit Sammelklagen vor.


    BGH-Urteil vom 20. Mai 2010: Zahlung bei Online-Flugbuchung muss kostenfrei möglich sein
    Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair. Allerdings bietet Ryanair zur Zeit nur die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten mit der Mastercard Prepaid zu zahlen. Dies ist nach Ansicht des vzbv kein gängiger und mit zumutbaren Aufwand zugänglicher Zahlungsweg. Ryanair wurde daher erneut abgemahnt.
    Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2010, Az. Xa ZR 68/09
    Link zur Pressemitteilung

    Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03. Februar 2010: Reisevermittler darf im Internet nicht mit Ticketpreisen ohne Steuern und Gebühren locken
    Reisevermittler müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis der angebotenen Flüge nennen, einschließlich Steuern und Gebühren. Das haben die Landgerichte Leipzig und Düsseldorf entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte. (Az. 12 O 173/09 – rechtskräftig)
    Link zur Pressemitteilung

  4. Verbraucherzentrale Bundesverband mit Abmahnungen von Mobilfunkanbietern erfolgreich

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von insgesamt 19 Mobilfunkanbietern standen in der im Sommer 2008 gestarteten Abmahnaktion auf dem Prüfstein. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung. Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränkt die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein.

    Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.Wenn Unternehmen diese Vorgabe nicht berücksichtigen, sind die entsprechenden Klauseln unwirksam.

    Hier finden Sie eine Übersicht aller Verfahren gegen Mobilfunkanbieter.

  5. Übersicht über die AGB-Urteile des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

    Hier finden Sie eine Liste mit über 1500 AGB-Urteilen, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (von 2001 bis 2008) und dem Verbraucherschutzverein (von 1977 bis 2001) erstritten wurden. Die Urteile betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Branchen – Altenheime, Banken, Fitnessverträge, Handwerkbetriebe, Versicherungsverträge oder Zeitschriften-Abos. Die Urteile können Sie wahlweise nach dem Namen der Firma, aber auch nach dem Datum der Entscheidung, der Branche oder nach dem Aktenzeichen suchen.

    Hier geht es zur Liste mit den AGB-Urteilen (excel).

    Einzelne Texte der Urteile können wir auf Anfrage zusenden (eMail: recht@vzbv.de)