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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

info@vzbv.de

Beachten Sie, dass der vzbv KEINE Beratung anbietet.
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

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Kontakt

Christian Fronczak
Pressesprecher vzbv
presse@vzbv.de

Helga Springeneer
Referentin des Vorstands
springeneer@vzbv.de

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vzbv-Stellungnahme zum Referentenentwurf Reform Verbraucherinsolvenzverfahren

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PRESSEMITTEILUNGEN

Verbraucherinsolvenz: Der Reformstau hat ein Ende

Neues Entschuldungsverfahren verhindert Zwei-Klassen-Recht

23.08.2007 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die vereinfachten Regeln für Verbraucherinsolvenzen, die das Bundeskabinett gestern auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschlossen hat. "Mittellose Verbraucher könnten mit dem neuen Verfahren schneller als bisher einen wirtschaftlichen Neuanfang schaffen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Noch vor wenigen Monaten hatten sich die Justizminister der Länder dafür ausgesprochen, Verbrauchern, die ohne verwertbares Vermögen sind, den Zugang zur Verbraucherinsolvenz zu versperren. Nach dem nun verabschiedeten Entwurf können sie weiterhin davon profitieren. "Auf diese Weise wird ein Zwei-Klassen-Recht beim Entschuldungsverfahren verhindert", sagt Gerd Billen. "Die Bundesjustizministerin hat die wirtschaftliche Situation von mittellosen Verbrauchern damit spürbar verbessert". Weiter positiv: "Allein durch die Abschaffung eines förmlichen Insolvenzverfahrens sparen die Bundesländer jährlich etwa Hundert Millionen Euro ein."
Nach Jahren zäher Verhandlungen hat die Bundesregierung gestern einen Entwurf zur Reform der Verbraucherinsolvenz vorgelegt. Im Detail sieht der Entwurf vor, das Verfahren der Verbraucherinsolvenz so zu ändern, dass


Auch wenn der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Reformvorschlägen des vzbv umsetzt, sind aus Sicht des vzbv weitere Änderungen nötig.