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08.08.2007 - Nachbesserungen bei der Novelle des Gentechnikrechts hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. "Wir begrüßen die Regelungen zur Haftung", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Im Umgang mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen aber müssen die Interessen des Verbraucherschutzes noch deutlich nachgebessert werden." Durch unkonkrete Anforderungen an die gute fachliche Praxis würden Schutzziele beliebig. Heute hat das Bundeskabinett die Novelle des Gentechnikrechts gebilligt.
Der vzbv hatte den Kompromiss der Regierungsfraktionen Ende Juli zum Festhalten an der verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Haftung sowie das nach wie vor öffentlich zugängliche Standortregister begrüßt. "Jetzt kommt es aber darauf an, die Regelungen für die Praxis so zu gestalten, dass die Wahlfreiheit der Verbraucher und die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt werden", sagt Billen. Der vzbv sieht dringenden Nachbesserungsbedarf in folgenden Punkten:
Gentechnik muss auch in tierischen Produkten sichtbar werden
Bisher sind tierische Produkte, die mit Futter aus GVO-Pflanzen erzeugt wurden, für Verbraucher nicht zu erkennen. Damit fehlt den Erzeugern jeder Marktanreiz auf gentechnisch veränderte Planzen zu verzichten. "Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen müssen so verändert werden, dass sich vor allem ein Markt für Futterpflanzen ohne Gentechnik entwickeln kann, um auch in Zukunft tierische Produkte ohne Gentechnik produzieren zu können", sagt Billen.
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