05.07.2007 - Auch künftig werden die Verbraucher im Urheberrecht weitgehend ohne Rechte bleiben. Dies ist das Fazit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach der abschließenden Lesung und Zustimmung des Bundestages zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. "Leider sind einige Rechteinhaber und Entscheidungsträger, was das Urheberrecht betrifft, im 20. Jahrhundert stehen geblieben", so vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl. Der vzbv kritisiert vor allem, dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden. Das Gesetz soll nach Zustimmung des Bundesrates schon in der nächsten Woche in Kraft treten.
Um der wachsenden Bedeutung digitaler Medien gerecht zu werden, fordert der vzbv eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste. "Die im März 2007 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiierte Charta digitaler Verbraucherrechte muss mit Leben gefüllt werden", so von Braunmühl.
Wer digitale Inhalte kopieren will, ist auch künftig dem Belieben der Rechteinhaber ausgeliefert. "Der Anspruch, eine eigens gekaufte Musik-CD auf seinen MP3 Player zu übertragen oder eine Sicherungskopie anzufertigen, wird weiter eine Illusion bleiben. Die wenig praktikable Praxis: Vor dem Download einer Datei muss der Nutzer in Zukunft stets prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote "offensichtlich rechtswidrig" sind, bleibt schleierhaft.
Der vzbv kritisiert das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen. "Die Nutzung von Kopierschutzsystemen, insbesondere DRM-Systemen, ist mit zahllosen Problemen verbunden. so von Braunmühl. Diese würden nach wie vor ungelöst bei den Nutzern abgeladen.
Darüber hinaus sieht der vzbv in dem Votum eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. "Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten", sagte von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.
An die Rechteinhaber appellierte der vzbv, einzusehen, dass ein gerechter Ausgleich der Interessen zwischen Urhebern und Nutzern nur funktionieren wird, wenn auch die legitimen Interessen der Nutzer berücksichtigt werden. "Anstatt sich mit immer neuen Vorschriften und Techniken aufzurüsten, sollten die Anbieter auf ihre Kunden hören", kritisierte von Braunmühl. Hoffnungsvoll stimmt den vzbv, dass viele der Urheber selbst und auch einige der Platten- und Filmlabels sich bereits von zu restriktiven Kopierschutzsystemen und scharfen Sanktionen bei Zuwiderhandlung distanzieren.
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