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Pressemitteilung LG Ingolstadt vom 07.05.2007 - "Media-Markt"
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09.05.2007 - Die Media-Saturn-Holding GmbH ist für bundesweite Werbaktionen von Media Markt verantwortlich. Dies ist einem gestern vom Landgericht Ingolstadt verkündeten Beweisbeschluss nach einer Klage des vzbv gegen die Media-Saturn-Holding GmbH und die Media Markt Systemzentrale GmbH zu entnehmen. "Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen", wertet vzbv-Vorstand Edda Müller den Beschluss als Durchbruch für die künftige Rechtsverfolgung. "Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden."
Urteile bisher lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein
Irreführende Werbung, nicht vorhandene Sonderangebote: Wiederholt waren Media Markt und die Konzernschwester Saturn durch besonders aggressive Werbeaktionen aufgefallen. Der juristischen Verantwortung hierfür hat sich das Unternehmen bisher mit einem formalen Kniff entzogen: Media Markt ist in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften aufgesplittet. Als Ergebnis konnte der vzbv in der Vergangenheit bei irreführender Werbung von Media Markt erfolgreich lediglich gegen einzelne Märkte gesondert vorgehen. Die Folge: Ausschließlich der konkret abgemahnte oder verklagte Media Markt musste entsprechende Werbeaktionen unterbinden. Mit einem verbraucherfreundlichen Urteil im laufenden Verfahren würde dies künftig anders sein: Bei bundesweiten Werbeaktionen der Elektronikkette könnte der vzbv etwaige Unterlassungsansprüche in Zukunft direkt gegen die Holding richten und so irreführende Werbeaktionen künftig auf einen Schlag unterbinden.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Monaten wird das Landgericht Ingolstadt Gericht nun Zeugen anhören, um zu entscheiden, ob der Vorwurf des vzbv der "Irreführenden Lockvogelwerbung" zutrifft. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, ob neben der Holding auch die Media Markt Systemzentrale GmbH in Verantwortung zu ziehen ist. Die Termine der Zeugenanhörungen und der Beweisaufnahme sind für den 24.07.2007 und 04.09.2007 angesetzt. Konkret geht es um die Frage, ob Verbrauchern, die am 2. Januar 2006 aufgrund einer bundesweiten Werbeaktion einen DVD-Player zum Preis von 19 Euro erwerben wollten, von Mitarbeitern eines Media Marktes erklärt wurde, das Gerät sei nicht mehr erhältlich. Mit einem Urteil ist im Herbst zu rechnen.
(Beweisbeschluss Landgericht Ingolstadt, 8. Mai 2007, Az.: 1 HK O 1286/06)
Eine Pressemitteilung des LG Ingolstadt finden Sie als pdf-Datei im Dokumentendownload rechts oben auf der Seite.
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