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Abofallen und Abzocke im Internet
02.04.2007 - In einem Spitzengespräch in Oslo mit dem Internationalen Phonoverband (IFPI) forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit Verbraucherorganisationen aus Frankreich, Finnland und Norwegen mehr Kundenorientierung beim Angebot digitaler Inhalte. "Die Ergebnisse können als ein erster Erfolg unseres Einsatzes für eine uneingeschränkte Interoperabilität und weniger Restriktionen bei der Nutzung digitaler Inhalte gewertet werden", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv nach dem Gespräch.
In dem Gespräch am vergangenen Freitag ging es vor allem um die Zukunft so genannter DRM-Systeme und deren fehlende Interoperabilität. DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren, die das Kopieren und die Nutzung digitaler Inhalte beschränken. IFPI erklärte in dem Gespräch, Interoperabilität sei auch für die Musikindustrie ein wichtiges Ziel. Insofern stimme man mit der Forderung der Verbraucherorganisationen überein. Das Thema sollte allerdings nach Ansicht von IFPI dem Markt überlassen werden.
Apple-Chef fordert Verzicht auf DRM-Systeme
In einer gemeinsamen Erklärung hatten der vzbv, die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir und die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen am 22.01.07 die Apple-Tochter iTunes angegriffen. Der Grund: Bei iTunes gekaufte Musik kann nur auf dem hauseigenen iPod und nicht auf jeden anderen beliebigen Gerät abgespielt werden (fehlende Interoperabilität). Die Organisationen hatten zudem die Musikindustrie aufgefordert, auf nutzerfeindliche Kopierschutzsysteme zu verzichten. Unterstützung kam dabei von Apple-Chef Steven Jobs: Er hatte Anfang Februar den völligen Verzicht auf sogenannte DRM-Systeme gefordert und der Musikindustrie vorgeworfen, den Einsatz dieser Syteme entgegen den Kundeninteressen zu forcieren.
Das Gespräch in Oslo war auf Initiative von IFPI zustande gekommen. "Wir werden IFPI beim Wort nehmen. Nachdem sich jetzt sowohl iTunes als auch die Musikindustrie zum Ziel der Interoperabilität bekannt hat, muss dieses jetzt zügig umgesetzt werden. Bis September muss sich zeigen, wie ernst es beiden Parteien damit ist", so von Braunmühl. Die Verbraucherschützer hatten iTunes ein Ultimatum gesetzt durch Nachverhandlungen mit den Plattenfirmen bis September eine Einigung zu erzielen, die es Verbrauchern ermöglicht, bei iTunes gekaufte Musikstücke auf Endgeräten ihrer Wahl zu nutzen. Nach Verstreichen dieser Frist werde man rechtliche Schritte einleiten.
Heute kündigte der Musikkonzern EMI an, in Zukunft einen großen Teil seines Musikkataloges bei iTunes ohne Kopierschutz anzubieten. "Dies ist ein wichtiger Teilschritt zur Erfüllung unserer Forderungen. Nun müssen die anderen Musikkonzerne nachziehen", kommentierte von Braunmühl die Vereinbarung zwischen EMI und iTunes.
Studie: Interoperabilität ist Hauptanspruch an digitale Musik
Die Indicare-Studie "Digital Music Usage and DRM" aus dem Jahre 2005 kam zu dem Ergebnis, dass fehlende Interoperabilität einer der Hauptgründe für den Kauf illegaler Musik ist. Demnach sind Verbraucher durchaus bereit, für den Kauf von digitalen Inhalten angemessen zu bezahlen, für ihr Geld erwarten sie aber auch den entsprechenden Gegenwert. Die Studie untersuchte die Nutzungsgewohnheiten von 4852 Internetusern in sieben Europäischen Ländern (Deutschland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Niederlande und Schweden). Den deutschen Teil der Untersuchung führte die Gesellschaft für Konsumforschung (Gfk) im Februar 2005 mit einer repräsentativen Onlineumfrage durch. Dabei stand im ersten Schritt die Frage im Vordergrund, ob die Personen bereits digitale Musikangebote genutzt haben oder nutzen. Diese Gruppe wurde sodann detailliert zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Die Untersuchung ist repräsentativ für Internetnutzer der teilnehmenden Länder ab einem Alter von 10 Jahren. Die Ergebnisse:
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