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Christian Fronczak
Pressesprecher vzbv
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Link zur Stellungnahme des vzbv zum Regierungsentwurf zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts

Bewertung des Entwurfs zur Reform des Versicherungsvertragsrecht

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Pressemitteilungen

Versicherungsvertragsgesetz: Meilenstein für bessere Versicherungen

Lob für Zypries: Versicherer werden zu faireren Umgang mit ihren Kunden gezwungen

20.10.2006 - Als Meilenstein auf dem Weg in eine bessere Versicherungszukunft bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes. "Das neue Versicherungsvertragsgesetz wird verbraucherfeindliche Regelungen abbauen und die Versicherer zu einem faireren Umgang mit ihren Kunden zwingen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die Tatsache, dass die meisten Deutschen falsch versichert sind, sei zum großen Teil auf ein unfaires Vertragsrecht und entsprechende Vertragsabschlusspraktiken zurückzuführen.

Hier einige Beispiele für verbraucherfeindliche Praktiken, die mit einer Umsetzung des Gesetzentwurfes gekippt werden:

  1. "Policenmodell": Das so genannte Policenmodell lässt zu, dass Versicherungsvermittler den Kunden zur Antragsunterschrift verleiten, obwohl dieser noch nicht weiß, was er unterschreibt: Versicherungsbedingungen und weitere Pflichtinformationen bekommt er bisher erst mit der Police zugesandt. Widerspricht der Kunde dem Vertrag nicht innerhalb von 14 (beziehungsweise in der Lebensversicherung 30) Tagen, gilt der Vertrag als abgeschlossen. In Zukunft soll es wie üblich auch bei Versicherungen heißen: Erst die Information, dann die Unterschrift.

  2. Die bisherige Regelung zur Verjährung von Kundenansprüchen: Künftig beginnt die Verjährungsfrist erst dann, wenn die Kunden Kenntnis haben, dass sie einen Anspruch haben.

  3. Dogma der "Unteilbarkeit der Prämie": Danach hatte zum Beispiel ein Kfz-Versicherer bisher auch dann Anspruch auf die gesamte Jahresprämie, wenn sich in der Mitte des Versicherungsjahres ein Totalschaden ereignete. Künftig bekommt der Kunde in einem solchen Fall die halbe Jahresprämie erstattet.

  4. "Klagefrist": Bisher konnte der Versicherer den Zahlungsanspruch des Kunden etwa nach einem Schadenfall ablehnen und den Verbraucher auf den Rechtsweg verweisen. Machte dieser den Anspruch dann nicht innerhalb eines halben Jahres gerichtlich geltend, waren auch berechtigte Ansprüche verwirkt. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen.

Als positiv bezeichnete der vzbv auch die Absicht der Bundesregierung, die Versicherer zur Offenlegung der Abschluss- und Vertriebskosten zu verpflichten - nicht nur in der Lebens-, sondern auch in der privaten Krankenversicherung. "Künftig sehen die Kunden endlich, was die vermeintlich kostenlose Beratung tatsächlich kostet", so Edda Müller. Dies schaffe mehr Transparenz und Wettbewerb. Übertrieben hohe Abschlusskosten werde sich der Kunde dann nicht mehr gefallen lassen. In der Folge sei zu erwarten, dass sich immer mehr Verbraucher durch unabhängige Versicherungsberater beraten lassen. Sie beraten gegen Honorar und dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen.

Hier finden Sie die vzbv-Bewertung des Entwurfs zur Reform des Versicherungsvertragsrecht.

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