Kontakt
Christian Fronczak
Pressesprecher vzbv
presse@vzbv.de
Katja Mrowka
Referentin Handel/Wettbewerb
wirtschaft@vzbv.de
Externer Kontakt:
Dr. Evelin Voß
eMail: evoss@vzs.de
Verbraucherzentrale Sachsen
O-Töne
Sendefähige O-Töne aus einem Interview mit Herrn von Braunmühl, stellvertr. Vorstand des vzbv und Leiter Fachbereich Wirtschaft vzbv:
Dokumenten-Download
Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden:
Informationsblatt zum Urheberrecht (Juli 2006)
Musterbrief zur Urheberrechtskampagne (Worddatei)
Studie: Verbraucherschutz bei digitalen Medien (Kurzfassung)
Links
Weitere Links zum Thema:
Link zur Urheberrechtskampagne des vzbv und der Verbraucherzentralen
Link zu den Adressen aller Bundestagsabgeordneten
Podcasts & O-Töne
Verbraucherschutzindex 2010 - Audiobeitrag Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews
TV + Radio
Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen
Termine
5. August
Tschüss Glühbirne - Willkommen Energiesparlampe?8. September
Wiederverkaufskultur im Internet1960 - 2010
50 Jahre Consumers InternationalBundesweite Radshow
Dein Rad zählt!Erfahrungen mit dem neuen Auskunftsrecht
Unsere Umfrage zum ScoringVerbraucherschutz in die Finanzaufsicht
Schreiben Sie dem BundesfinanzministerAktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet
13.07.2006 - Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. "Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. "Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden."
Der vzbv und die Verbraucherzentralen starteten eine Offensive für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Führende Anbieter digitaler Medien - unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando - haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und Bildungsministerin Annette Schavan müssen in den nächsten Wochen mit vielen Briefen und Mails von Verbrauchern rechnen.
"Die Ergebnisse der Studie bestätigen unsere Erfahrungen und Befürchtungen", bilanziert vzbv-Vize von Braunmühl. Nutzer seien den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert, über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch die anbietenden Unternehmen. Der Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts sei nicht geeignet, diese Missstände abzustellen. "Im Gegenteil - es drohen weitere Verschlechterungen für die Nutzer." vzbv und Verbraucherzentralen warnten vor einer "Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer". "Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung muss endlich aufhören", so von Braunmühl.
Der vzbv forderte Bundesverbraucherminister Seehofer auf, Flagge zu zeigen: "Wo bleibt in der Diskussion der Minister, der für die Interessen der Nutzer verantwortlich ist?" Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopier-Industrie wirksam zu stoppen sei. Bereits beim Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Dateien aus dem Internet drohen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, nach dem Motto "Privatkopierer sind Verbrecher".
Brief- und Mailaktion der Verbraucherzentralen
Mit einer Brief- und Mailaktion wollen die Verbraucherzentralen die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages wachrütteln. "Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden", so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein entsprechender Musterbrief wird bundesweit in den Verbraucherzentralen oder zum Download auf der Website des vzbv bereitgestellt.
vzbv geht gegen Anbieter vor
Der befürchteten Klagewelle von Rechteinhabern setzt der vzbv seinerseits rechtliche Maßnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Anbieter entgegen. An folgende Unternehmen wurden gestern unter anderem wegen folgender Klauseln Abmahnungen versandt:
Forderungskatalog
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:
Was will die Bundesregierung?
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es Unternehmen künftig noch leichter gemacht werden, direkt an die bei den Internetanbietern gespeicherten persönlichen Daten der Nutzer heranzukommen. "Der Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegen Dritte muss ebenso vom Tisch wie DRM-Systeme, die Nutzer ausspionieren und den Computer feindlichen Angriffen aussetzen", forderte von Braunmühl. Zudem sei schleierhaft, wie ein Nutzer erkennen soll, ob ein Angebot "offensichtlich rechtswidrig" ist. Laut Entwurf soll das Herunterladen von Werken aus dem Internet verboten sein, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde". Schon jetzt klagen die Staatsanwaltschaften über eine Flut von Anzeigen von Rechteinhabern. Bedenklich sind Berichte, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer in die Falle zu locken.
Darüber hinaus sieht der vzbv in der geplanten Reform eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. "Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten", sagte von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.
Ergebnisse Studie "Verbraucherschutz bei digitalen Medien"
Egal ob bei Musikdownloaddiensten, elektronischen Verlagsangeboten, Online-Archiven oder digitalen Ton- und Bildträgern, bei Software und eBooks - restriktive Geschäftsbedingungen und technische Schutzmaßnahmen beschneiden gesetzlich erlaubte Nutzungen. Die Nutzung der Medien wird nach den Vorstellungen des Anbieters gesteuert, eingeschränkt und sogar überwacht. In einigen Fällen sind Kopierschutzsysteme mit erheblichen Sicherheitslücken und der Möglichkeit der Datenspionage verbunden. Die Kennzeichnungspflichten der Hersteller, auf technische Schutzsysteme deutlich sichtbar hinzuweisen, werden häufig nicht eingehalten. Kompliziert formulierte Nutzungs- und Lizenzbestimmungen von beträchtlicher Länge sind für Verbraucher in vielen Fällen völlig unverständlich, drohen ihm im Verstoßfall aber empfindliche Vertragsstrafen an. Verstöße erfolgen zumeist aufgrund von Unwissenheit. Das geltende Urheberrecht nimmt auf Verbraucherbelange wenig Rücksicht. Selbst technische Beschränkungen, die auf dem Rechner des Verwenders nachweislich Schäden hervorrufen, dürfen vom Nutzer nicht entfernt oder geändert werden.
Hier finden Sie den Link zu www.vzbv.de/go/urhebeerrechtskampagne. Sie kommen dann zum Text und Entwurf der Mail an Ministerin Zypries, Minister Seehofer, Ministerin Schavan und die Abgeordneten.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |