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26.06.2006 - Banken werden künftig noch intensiver Kundendaten als bisher sammeln - dies befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband angesichts der geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes. "Die schon heute stattfindende Missachtung des Datenschutzes wird damit noch leichter", warnte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Hintergrund sind sogenannte Scoring-Systeme der Banken bei der Kreditvergabe. Nach Ansicht des vzbv kann die Kreditwürdigkeit nicht alleine durch Scoring-Systeme beurteilt werden. "Menschen werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass die Verbraucher erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
In Umsetzung von Basel II plant die Bundesregierung eine Änderung des Kreditwesengesetzes, die es Kreditinstituten künftig noch einfacher machen würde, personenbezogene Daten ihrer Kunden zu erheben und zu verwenden. "Daten- und Verbraucherschutz spielt im Regierungsentwurf bislang keine Rolle", kritisiert Edda Müller. Der Entwurf komme einer "General-Ermächtigung zur Datensammelei" gleich und widerspreche den Grundprinzipien des geltenden Datenschutzrechts. Am Mittwoch befasst sich der Finanzausschuss des Bundestages abschließend mit dem Gesetzentwurf, am 29. Juni haben mit der zweiten und dritten Lesung die Parlamentarier das letzte Wort. "Was das Kabinett verpasst hat, müssen jetzt die Verbraucherpolitiker der Fraktionen noch auf der Zielgeraden nachbessern."
"Das Verhältnis zwischen angemessenem Risikomanagement der Banken und Daten- und Verbraucherschutz kann kein Entweder-Oder-Verhältnis sein", sagte die vzbv-Chefin. Der vzbv warnte darüber hinaus vor einer weiteren Zunahme der Zahl der Privatinsolvenzen. "Diskriminierende Scoring-Praktiken der Banken können leicht den Anstoß zur Überschuldung geben", so Edda Müller. Der vzbv fordert, dass in die Bonitätsberechnung keine unzulässigen oder diskriminierenden Faktoren einbezogen werden. Des Weiteren macht sich der vzbv dafür stark, dass Verbraucher über ihre Scorewerte und die Gründe, die zu einer schlechten Bonitätsbewertung geführt haben, zu informieren sind.
Ungebremste Datenerhebung
Müller kritisierte die Große Koalition: "Der Gesetzentwurf zeigt erneut: Es klafft eine große Lücke zwischen den öffentlichen Bekundungen zur Bedeutung des Daten- und Verbraucherschutzes und der tatsächlichen Umsetzung". Am Dienstag setzt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer das Thema Scoring mit einem Symposium am Dienstag noch einmal auf die Tagesordnung. Zu spät, meint Müller.
Eine Absage erteilt der vzbv vor allem den Überlegungen der Bundesregierung, die bisherige Begrenzung der Datenabfrage auf bonitätsrelevante Daten und auf wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Verfahren dann aufzuheben, wenn die Scoring-Systeme erneuert oder verfeinert werden. Dadurch würde einer breiten Datenerhebung und -verarbeitung Tür und Tor geöffnet.
Ferner sollen sensible Daten auch dann von Kreditinstituten für die Bonitätsprüfung verwandt werden können, wenn sie von Ratingagenturen und Auskunfteien erhoben und weitergegeben wurden. "Diese Idee gehört vom Tisch", fordert Edda Müller. Ein vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums vorgelegtes Gutachten sieht bei der Datensammlung durch solche Agenturen schon jetzt erhebliche rechtliche Bedenken und Transparenzdefizite. Daten würden ohne Kenntnis und Korrekturmöglichkeit der Verbraucher über mehrere Zwischenstationen immer weiter übermittelt, ohne dass Verbraucher dies nachvollziehen können.
Das gleiche Problem stellt sich nach Einschätzung des vzbv auch bei Daten, die bei Kreditinstituten erhoben werden, die derselben Gruppe angehören. Auch hier fehlt eine Legitimation für die Weitergabe und Prüfung der Richtigkeit von Daten.
Basel II und die Folgen
Das Basel-II-Abkommen führt bereits heute zu einem Umbruch bei der Kreditvergabe an Verbraucher: Die Banken machen die Kreditvergabe immer weitergehend von der Risikobewertung des einzelnen Kunden abhängig und benutzen zunehmend die so genannten Scoring-Verfahren zur Ermittlung des Vertragszinses. Anders als zur Rechtfertigung gerne behauptet, ist diese Form der Risikobewertung den Banken durch Basel II nicht zwingend vorgegeben.
Das Scoring-Prinzip erinnert an das polizeiliche Verfahren der Rasterfahndung zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Aber anders als bei der Verbrechensbekämpfung geht es hier um die Einschätzung der Bonität aufgrund vorhandener oder abgefragter Daten. Um seinen persönlichen Zinssatz zu erfahren, muss ein Kreditnehmer bereits vor konkreten Vertragsverhandlungen seine persönlichen und finanziellen Details preisgeben.
Doch die Kriterien, welcher Verbraucher mit welcher Bonität eingestuft wird, sind hochgradig intransparent und zum Teil willkürlich. In der Praxis führt dies dazu, dass der eine Verbraucher für einen Kredit 5,60 Prozent Zinsen zahlt, ein anderer Verbraucher bei der selben Bank jedoch 14,99 Prozent - die genauen Gründe für die Einteilung aber bleiben für beide Kunden im Dunkeln. Für die Verbraucher wird es immer schwerer, die für sie günstigsten Angebote zu finden.
Kredit-Scoring: Das will der vzbv
Im Dokumentendownload oben r echts auf ader der Seite finden Sie den ausführlichen Projektbericht des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit - Chancen und Risiken für Verbraucher (174 Seiten, 7 MB!).
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