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Digitale Unterschriften ohne Wert

vzbv und Notarkammer warnen: Bundesregierung schwächt Schutz vor Phishing und Online-Betrug

14.09.2004 - Anhaltende Angriffe auf Online-Banking Kunden durch sogenanntes "Phishing" zeigen es: Im eCommerce gibt es deutliche Sicherheitslücken. Notwendig ist vor allem eine eindeutige Identifizierung der virtuellen Geschäftspartner. Machbar wäre dies durch einen breiten Einsatz der "qualifizierten elektronischen Signatur", einem fälschungssicheren elektronischen Siegel. Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sichere Signaturanwendung sind seit Jahren im Signaturgesetz verfügbar - weil Banken und Sparkassen die Kosten scheuen, werden die sicheren System bisher jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt.

Doch statt dieser fälschungssicheren elektronischen Signatur zum Durchbruch zu verhelfen, plant die Bundesregierung jetzt eine Abschwächung des Signaturgesetzes. Phishing, Datenklau und Betrügereien im Internet würden dadurch erleichtert, fürchten die Bundesnotarkammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

"Die geplanten Änderungen kappen die tragenden Sicherheitselemente für einen effektiven Verbraucherschutz," kritisierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Im Bundesrat wurde der Gesetzesvorschlag im Eilverfahren und ohne Beteiligung des dortigen Rechtsausschusses durchgewunken.
Dr. Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, kritisiert: "Sinn und Zweck der qualifizierten elektronischen Signatur ist das Schaffen von Sicherheit. Wenn man die aufgibt, kann man es auch lassen."
Die elektronische Signatur mittels Signaturkarte soll bei Geschäften im Internet die eigen-händige Unterschrift ersetzen - mit dem Unterschied, dass letztere nicht in falsche Hände geraten kann, eine Signaturkarte hingegen schon. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das bestehende Signaturgesetz angeblich nur vereinfachen soll, verzichtet auf die derzeit notwendige schriftliche Beantragung der Signaturfreischaltung. Damit soll eine vereinfachte Auslieferung von rund 40 Millionen Bankkarten mit zusätzlicher Signaturfunktion möglich werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung würde künftig ein Mausklick beim Online-Banking oder beim Vertragsschluss im Internet genügen, um eine kombinierte Signatur-Bankkarte mit allen rechtlichen Folgen für den Nutzer zu aktivieren. Im Nachhinein könnte dann niemandmehr nachprüfen, ob ein berechtigter Signaturnutzer oder ein Dritter diesen Vorgang ausgelöst hat.
Umso wichtiger ist es, dass bei der Beantragung der Signatur eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers erfolgt. Dies ist durch das derzeitige Gesetz sichergestellt, würde durch einen Wegfall des schriftlichen Antrages jedoch nicht länger gewährleistet. Dadurch würde dem elektronischen Siegel die Unverwechselbarkeit genommen.
Erschwerend kommt hinzu: Auch die bisher vorgeschriebenen schriftlichen Warnhinweise für den Signaturnutzer auf die weitreichenden Rechtswirkungen eines Signatureinsatzes und die schriftliche Empfangsbestätigung durch den Antragsteller bei der Auslieferung der Signaturkarte sollen entfallen. Damit würden alle Warnfunktionen entfallen, die bisher an einen sicheren Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen gekoppelt waren.
"Wenn nicht mehr sicher ist, dass der jeweilige Karteninhaber die Signaturkarte auch tatsächlich beantragt und erhalten hat, wären rechtlich bindende Geschäfte damit unzumutbar," so Stefan Görk von der Bundesnotarkammer. Das sei offensichtlich weder der Bundesregierung noch den Banken klar. "Der Gesetzesentwurf täuscht den Verbrauchern eine Sicherheit vor, die gar nicht vorhanden ist."

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