Themen

Allgemeine Verbraucherfragen Bauen & Wohnen Europäische Verbraucherpolitik Geld & Versicherungen Gesundheit & Ernährung Handel & Wettbewerb Produktsicherheit & Normung Reise & Verkehr Telekommunikation & Medien Umwelt & Energie Verbraucherrecht

Organisation

Wir über uns Kontakt Impressum

Presse

Pressemitteilungen Pressekontakt Fotoarchiv

Service

Ratgeber-Shop Themen-Webseiten Newsletter Links vpk Verbraucherforschung aktuell Verbraucherberatung Produkttests

Adresse

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

info@vzbv.de

Beachten Sie, dass der vzbv KEINE Beratung anbietet.
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

Wegbeschreibung

Ansprechpartner

Externe Ansprechpartner:

Carel Mohn, Pressesprecher
eMail: presse@vzbv.de

Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Wirtschaftsrecht
eMail: wirtschaftsfragen@vzbv.de

Carola Elbrecht, Referat Telekommunikation, Post und Medien
eMail: wirtschaftsfragen@vzbv.de

Podcasts & O-Töne

IGW 2010: Abspecken für Klima und Gesundheit Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews

TV + Radio

Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen

Termine

15. März
Einladung zum Foto-Termin: Weg mit dem Finanzschrott!
15. März
Weltverbrauchertag 2010
18. März
Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen
24. März
Forum Integration und Stadtentwicklung
Aktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet

PRESSEMITTEILUNGEN

Mobilfunk: "Deaktivierungsgebühren" unzulässig

vzbv setzt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen Talkline durch

25.04.2002 -


Deaktivierungsgebühren für Mobilfunkverträge sind unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und hob damit das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf. Damit setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Mobilfunkfirma Talkline durch.

Die Firma hatte von Kunden, die ihren Mobilfunkvertrag vertragsgemäß lösen wollten, eine sogenannte Deaktivierungsgebühr für die Stillegung ihres Anschlusses in Höhe von DM 33,93 verlangt. "Es ist im Wirtschaftsleben absolut normal, dass Verträge aufgelöst werden," sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser. "Deshalb geht es nicht an, dass die hierbei anfallenden Verwaltungskosten dem Kunden angelastet werden." Dies sei ähnlich zu beurteilen wie bei den sogenannten Kontoauflösungsgebühren der Banken.

Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel hat Talkline die Deaktivierungsgebühren ohne rechtliche Grundlage erhoben. "Es handelt sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung," so vzbv-Juristin Heidemann-Peuser. Verbraucher, die eine derartige Deaktivierungsgebühr bezahlt haben, haben daher einen Erstattungsanspruch.

Eine Urteilsbegründung vom Bundesgerichtshof liegt noch nicht vor.
AZ. : III ZR 199/01

Seite drucken Seite per eMail versenden