Ansprechpartner
Frank-Christian Pauli
Referent Banken
fdl@vzbv.de
Dokumenten-Download
Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden:
Podcasts & O-Töne
IGW 2010: Abspecken für Klima und Gesundheit Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews
TV + Radio
Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen
Termine
15. März
Einladung zum Foto-Termin: Weg mit dem Finanzschrott!15. März
Weltverbrauchertag 201018. März
Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen24. März
Forum Integration und StadtentwicklungAktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet
21.02.2004 -
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Anwälte Tausender geprellter Kapitalanleger haben die Bundesregierung zu einem besseren Anlegerschutz aufgerufen. Hintergrund sind die sogenannten Erwerbermodelle, bei denen Banken in den 90er Jahren Hunderttausenden von Anlegern stark überteuerte Immobilien verkauft hatten. Die Anleger sitzen heute auf unverkäuflichen Immobilien, müssen aber gleichzeitig überhöhte Kredite zurückzahlen. "Mit der heutigen Gesetzgebung kann sich ein solcher Fall jederzeit wiederholen", sagte vzbv-Vorstand Professor Edda Müller bei einer Veranstaltung mit Betroffenen in Göttingen. "Der Schrottimmobilien-Skandal zeigt, dass Anleger bis heute nicht ausreichend vor den betrügerischen Machenschaften professioneller Vermittler geschützt sind."
Der frühere Bundesinnenminister und Verbraucheranwalt Gerhart Baum rief die geprellten Anleger auf, sich nicht in die Rolle der gierigen Steuersparers drängen zu lassen. "Diejenigen, die diese Objekte verkauft haben, haben von Anfang an gewusst, dass sie nicht werthaltig waren - sie haben schamlos die Sorge der Menschen um die private Altersvorsorge ausgenutzt."
Ein besserer Anlegerschutz ist nach Auffassung des vzbv unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher mehr Eigenverantwortung bei der privaten Altersvorsorge übernehmen können. "Das Wort von der Eigenverantwortung wird zur Sprechblase, wenn die Politik die Verbraucher bei der Geldanlage ins offene Messer laufen lässt", so Edda Müller.
Der vzbv veröffentlichte einen Fünf-Punkte-Katalog, mit dem der Schutz privater Kapitalanleger verbessert werden soll:
- Umkehr der Darlegungs- und Beweislast: Wer Anlageprodukte an private Verbraucher verkauft, muss belegen können, dass er seine Beratungs- und Informationspflichten erfüllt hat. In anderen Bereichen - etwa bei der Produktsicherheit oder bei der Haftung für Aktienprospekte - ist die Beweislastumkehr längst erfolgreich als allgemeiner Standard etabliert.
- Verlängerung der Verjährungsfristen: Wer bei der Geldanlage falsch oder ungenügend beraten wurde, kann seine Ansprüche nur maximal drei Jahre geltend machen - auch wenn sich bei langfristigen Geldanlagen die negativen Folgen einer Falschberatung erst wesentlich später zeigen. Die Verjährungsfristen waren zum Nachteil der Verbraucher erst vor wenigen Jahren von bis zu 30 (!) auf zehn oder sogar nur drei Jahre verkürzt worden. Verschärfte Beratungspflichten von Banken und Versicherungen laufen mit derart kurzen Verjährungsfristen ins Leere.
- Mehr Pflichten für Vermittler: Der Schrottimmobilienskandal wurde erst möglich, weil Banken und Bausparkassen mit freiberuflichen Vermittlern und Strukturvertrieben zusammenarbeiteten, die keine höheren Auflagen haben als Losverkäufer auf dem Rummelplatz, von einer Ausbildung ganz zu schweigen. Als Mindeststandard sind Registrierungs- und Haftungsregeln notwendig sowie eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
- Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin: Der Verbraucher- und Anlegerschutz findet derzeit als Aufgabe der BAFin nicht statt - Ziel der Arbeit der Bundesanstalt darf aber nicht nur die Aufsicht über die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sein. So wie es in anderen europäischen Ländern längst selbstverständlich ist, muss die Arbeit der Bankenaufsicht transparenter werden und der Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtszweck festgeschrieben werden.
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutierte Vorschlag der Verbraucherkreditrichtlinie muss auch die Immobiliardarlehen umfassen. Der Fall der Schrottimmobilien zeigt, das das vorhandene Schutzniveau hier gerade nicht ausreicht. Auch für verbundene Geschäfte - also finanzierte Kaufverträge, mithin auch Immobilienkaufverträge - muss es durch die Richtlinie klar definierte Verbraucherschutzstandards geben.
Hintergrund:
Schrottimmobilien und Erwerbermodelle
Mit Wissen und unter aktiver Beteiligung einiger Banken und Bausparkassen hatten Strukturvertriebe und Vermittler in den 90er Jahren und bis heute Hunderttausenden oft gering- oder normalverdienenden Verbrauchern weit überteuerte Immobilien und Anteile an Immobilienfonds verkauft. Finanziert wurden die Immobilienkäufe durch gleichzeitig vermittelte Darlehen. Dabei überstieg die Darlehenssumme häufig den Wert der Immobilien.
Mit der Täuschung über den Wert dieser so genannten Erwerbermodelle brach in der Folge regelmäßig auch die gesamte Finanzierung zusammen, da Mieterträge und Steuervorteile nicht ansatzweise zu erzielen waren, um die Darlehenskosten abzudecken. Für die meisten Betroffenen liegen die Folgen in steigenden Kosten und in einer drohenden lebenslangen Überschuldung bei den Kreditgebern, deren Unterstützung diese Modelle erst möglich gemacht haben.
Tausende suchen ihr Recht in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit den beteiligten Banken. Diese Auseinandersetzungen stehen für einen Teil der Fälle vor einer entscheidenden Wende - es wird erwartet, dass der Europäische Gerichtshof noch in diesem Jahr zu einer Frage entscheiden wird, die der Bundesgerichtshof bisher immer zu Lasten der betroffenen Verbraucher ausgelegt hat.
Im Dokumenten-Download - s. Kasten oben rechts auf der Seite - finden Sie
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |