20.08.2003 -
Eine stärkere Berücksichtigung des Anlegerschutzes im Rahmen des Investmentmodernisierungsgesetzes hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. "Umfassende Transparenz und das Vertrauen der Anleger sind die Grundvoraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland", so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim vzbv. Die Berücksichtigung des Anlegerschutzes komme trotz einiger guter Ansätze im Gesetzentwurf noch zu kurz. Als Hauptkritikpunkte nannte der vzbv die mangelnde Kostentransparenz, den unzureichenden Schutz der Anleger vor den hohen Risiken der Hedgefonds sowie zu kurze Verjährungsfristen und Beweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf gilt als bedeutender Teil des Finanzmarktförderplans 2006 und soll bereits Anfang 2004 in Kraft treten.
Eine der Forderungen des vzbv ist eine umfassende Darstellung sämtlicher Kosten bei Investmentfonds, einschließlich der Transaktionskosten. Der Gesetzentwurf sieht vor, Anleger künftig durch eine so genannte Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio - TER) über die Kosten der Fondsanlage zu informieren. Dieser Kostenüberblick ist jedoch unvollständig und irreführend, da eine entscheidende Kostengröße, die so genannten Transaktionskosten, nicht berücksichtigt wird. Transaktionskosten sind interne Kosten, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb des Fonds entstehen. Diese können in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Umschichtungen innerhalb des Fonds eine Größe von erheblichem Ausmaß annehmen, die in Einzelfällen höher sein kann als die eigentliche TER. Somit wird der Anleger durch den Begriff der Gesamtkosten in die Irre geführt.
Weiter sieht der Gesetzentwurf die Zulassung hoch riskanter Hedgefonds vor. Diese Form der Geldanlage ist nur für erfahrene Anleger geeignet. Unerfahrene Anleger sind vor den Risiken der Hedgefonds zu schützen. Bisher sind lediglich ein Warnhinweis sowie eine Einschränkung für Privatanleger, ausschließlich in Dachfonds investieren zu können, vorgesehen. Dies reicht zum Schutz der Anleger jedoch nicht aus. Der vzbv fordert - in Anlehnung an die frühere Börsentermingeschäftsfähigkeit - zusätzlich den Nachweis ausreichender Erfahrungen des Anlegers mit spekulativen Anlageinstrumenten (z.B. Optionen, Futures). Zudem müssten die Berater dazu verpflichtet werden, den Anleger vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Funktionsweise und die Risiken des Hedgefonds aufzuklären.
Änderungsbedarf sieht der vzbv auch bei den Verjährungsfristen. Derzeit gilt eine absolute Verjährungsfrist von drei Jahren für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Folge unrichtiger oder unvollständiger Verkaufsprospekte. Diesen Punkt will die Bundesregierung nicht ändern. Damit Anleger aber eine reelle Chance haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, fordert der vzbv die Anhebung der absoluten Verjährungsfrist auf fünf Jahre.
Außerdem fordert der vzbv eine Umkehr der Beweislast bei falschen oder unterlassenen Angaben im Prospekt auch für Anteilsanscheine von Investmentfonds - wie sie bereits für Aktien gemäß Börsengesetz gilt. Danach sollte im Streitfall der Anbieter den Nachweis erbringen, dass falsche oder unterlassene Angaben im Prospekt oder bei der Beratung keinen Einfluss auf den Abschluss eines Investmentvertrages gehabt haben. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Käufer von Aktien besser geschützt sein sollen als Käufer von Aktienfonds", so Westphal.
Die Stellungnahme des vzbv zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) können Sie in der aktualisierten Fassung vom 10. Oktober 2003 als pdf-Dokument im Dokumentendownload (s. Kasten oben rechts, 8 Seiten, 130 KB) downloaden.
Informieren Sie sich zum Thema in unserem Ratgeber "Geld weg? Rechtstipps für Anleger - Aktien, Fonds, Steuersparmodelle".
Links:
Gesetzentwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz
Kurzübersicht zum Gesetzentwurf
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG)
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