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Abofallen und Abzocke im Internet
18.12.2002 -
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt. Nach einer Untersuchung des vzbv verstoßen acht von zehn Internet-Einkaufsportalen gegen das Teledienstegesetz und gegen Bestimmungen des BGB, indem sie den Verbraucher unzureichend informieren. In einigen Fällen fehlen selbst die Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. "Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind."
Der vzbv untersucht seit Oktober, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Mindestanforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Von 211 untersuchten Anbietern waren lediglich 38 nicht zu beanstanden. Bisher hat der vzbv bereits 140 Unternehmen abgemahnt. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Branchenriesen wie amazon.de, Blume2000, die Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. Die meisten Verstöße gab es bei den Anbietern von Büchern, CDs, Flugtickets sowie von Kaffee und Tee. Am besten schnitten die Anbieter von Kosmetika ab: Hier waren "nur" sechs von zehn Websites zu beanstanden.
Die häufigsten Verstöße:
Die Grundregeln für das Einkaufen im Internet sind im Teledienstegesetz (Gesetz über die Nutzung von Telediensten, § 6 TDG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB und BGB-Informationspflichten-Verordnung, §§ 312 c, 312 e BGB, §§ 1, 3 BGB-InfoV) festgelegt. Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, hat der Betreiber eines Internet-Shops nach diesem Gesetz auch über die folgenden Punkte zu informieren:
"Hier wurden neue Gesetze geschaffen, an die sich bisher aber offenbar noch kaum jemand hält", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Positive Nachricht: Auf die Abmahnungen haben die meisten Firmen reagiert - sie änderten ihr Internetangebot. In 70 Fällen wurden bisher Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise IKEA, Zweitausendeins, Blume2000, GermanWings und Air Berlin. In mindestens 7 Fällen wird es jedoch zu einer Klage des vzbv gegen die Unternehmen kommen. Betroffen davon sind unter anderem Fleurop und amazon.de.
Der vzbv kündigte an, die Internet-Angebote von insgesamt rund 500 Anbietern aus verschiedenen Branchen zu überprüfen.
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