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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

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Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen.

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Steffen Küßner
Pressereferent
kuessner@vzbv.de

Clara Meynen
Referentin für Lebensmittelvermarktung und Ernährungsverhalten
gesundheit@vzbv.de

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Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden:

Ampelkennzeichnung Bündnis-Brief an EU-Parlamentarier

Verbrauchermonitoring 2009 Berliner Senatsverwaltung (800 KB)

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PRESSEMITTEILUNGEN

Showdown für die Ampelkennzeichnung

Ausschuss des EU-Parlaments entscheidet über verbraucherfreundliche Nährwertangaben

24.02.2010 - Für die Ampelkennzeichnung sollen die Europaabgeordneten stimmen, wenn das Thema am 16. März im federführenden Ausschuss zur Abstimmung steht. Das fordert ein breites Bündnis von Organisationen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Gesundheit in einem Brief an die deutschen Parlamentarier. Unterzeichner des Schreibens sind neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der GKV-Spitzenverband, die AOK, die Bundesärztekammer, die Deutsche Herzstiftung, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und diabetesDE. Ein weiterer Unterstützer der Aktion ist die Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. "Es ist Zeit, im Kampf gegen Übergewicht Farbe zu bekennen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

In ihrem Brief fordern die unterzeichnenden Organisationen, die Nährwertinformation müsse allen Bürgern "eine klare Orientierung über die Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels im Hinblick auf eine gesunde Ernährungsweise bieten". Um eine leicht verständliche Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Lebensmitteln zu sein, muss die Nährwertkennzeichnung folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die Kennzeichnung muss Auskunft über den Brennwert (Kalorien) sowie die enthaltenen Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz geben. Sie muss außerdem gut sichtbar auf der Vorderseite angebracht werden.

  2. Angaben über den Anteil der enthaltenen Inhaltsstoffe sind farblich zu unterlegen, also in Form einer "Nährwertampel" zu gestalten. Rot steht dabei für einen hohen, gelb für einen mittleren und grün für einen geringen Anteil. Die ernährungsphysiologische Bewertung der jeweiligen Nährstoffe hat auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfolgen.

  3. Ergänzt werden sollte dies mit einer ausführlichen Nährwerttabelle mit den sogenannten "Big Eight" (Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe und Natrium / Salz) auf der Rückseite.

  4. Die Nährwertkennzeichnung sollte wegen des zunehmend globalisierten Lebensmittelmarktes europaweit verpflichtend gelten.

Die Ampelkennzeichnung ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ein wichtiger Bestandteil beim Kampf gegen Übergewicht. Laut Nationaler Verzehrsstudie sind in Deutschland zwei von drei Männern und jede zweite Frau übergewichtig oder adipös. Hinzu kommen laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts etwa 1,9 Millionen übergewichtige Kinder und Jugendliche, davon 800.000 adipös. Die Tendenz zu Übergewicht und Adipositas ist seit vielen Jahren steigend. Typische Folgeerkrankungen sind Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und vorzeitigen Gelenkverschleiß (Arthrose).

Auch bei den Verbrauchern findet die Nährwertampel Zuspruch. Im Verbrauchermonitoring der Berliner Senatsverwaltung vom Dezember 2009 stand sie auf der Wunschliste der Verbraucher an dritter Stelle (nach Angaben zu Zusatzstoffen und zu Nährwerten). 57 Prozent der Befragten meinten außerdem, dass die Ampelkennzeichnung ihren Einkauf erleichtern würde.

Den Brief des Bündnisses an die Europa-Abgeordneten und das Verbrauchermonitoring 2009 der Berliner Senatsverwaltung finden Sie im Dokumentendowload rechts auf der Seite.

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