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Quelle-Insolvenz: Kundendaten müssen gelöscht werden

Verbraucherzentrale Bundesverband sieht möglichen Datenverkauf rechtlich nicht gedeckt

03.11.2009 - Seit Sonntag 6 Uhr ist klar: Der Ausverkauf von Quelle hat begonnen. Alles andere als klar ist, was mit den Kundendaten geschieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einen Verkauf an Dritte nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. "Der Insolvenzverwalter muss dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden", so Vorstand Gerd Billen.

Rund 18 Millionen Artikel will Quelle bis Weihnachten veräußern, um so die Insolvenzmasse zu erhöhen. Finanziell interessant sind aber auch die immensen Datenmengen, die der Versandhändler in den Jahren seines Bestehens über seine Kunden gesammelt hat. Einen Verkauf nach dem Listenprivileg schließt das Bundesdatenschutzgesetz jedoch nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes im Insolvenzfall aus. "Das Ende von Quelle darf nicht zu einem Datenschlussverkauf führen", so Billen. Wo Unternehmensteile aufgelöst würden, seien die vorhandenen Kundendaten zu löschen.

Recht auf Löschung der Daten
Grundsätzlich haben Kunden das Recht, die Löschung ihrer Daten auch individuell zu verlangen. Ein entsprechendes Musterschreiben können sich Verbraucher auf der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes herunterladen. Allerdings befürchtet der vzbv, durch die Insolvenz sei nicht mehr gewährleistet, dass Quelle den Anträgen tatsächlich noch nachkommt. Deshalb sei es dringend erforderlich, dass der Konkursverwalter in dieser Sache aktiv werde.

Das Musterschreiben finden Sie rechts oben auf der Seite im Dokumentendownload.

Alle Fragen zur Quelle-Insolvenz rund um Gewährleistung, Garantie und Umtausch beantworten die Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de

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