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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

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Steffen Küßner
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Verbrauchersouveränität im Datenschutz herstellen März 2009

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PRESSEMITTEILUNGEN

Beim Datenschutz droht Placebo-Gesetzgebung

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Koalition zum konsequenten Handeln auf

06.05.2009 - Vor einem Einknicken der Regierungsparteien beim Datenschutz warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen. "Das ist der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der Großen Koalition in Sachen Datenschutz", mahnt Vorstand Gerd Billen. Der Regierungsentwurf und die Beschlüsse des Datenschutzgipfels müssten jetzt konsequent umgesetzt werden. Dazu zählen die Abschaffung des Listenprivilegs, die ausdrückliche Einwilligung zur Datennutzung sowie eine Ausweitung der Klagerechte von Verbraucherorganisationen.

Die Koalitionsparteien verhandeln am Donnerstag die Datenschutznovelle. Die Bundesregierung will mit ihr Verbraucher besser vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen. Nach ambitionierten Plänen im vergangenen Jahr, den Verbrauchern die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben, droht nun jedoch eine Placebo-Gesetzgebung. Hauptstreitpunkt ist das so genannte Listenprivileg: Heute können bestimmte Daten von Verbrauchern ganz legal auch ohne deren Zustimmung für Werbe- und Marketingzwecke verkauft und vermietet werden.

Listenprivileg auf der Kippe
Sowohl der Datenschutzgipfel von Bund und Ländern im vergangenen September als auch der Regierungsentwurf sahen die Abschaffung des Listenprivilegs vor. Nach massiven Protesten der Wirtschaftslobby verhandeln die Koalitionsparteien nun jedoch darüber, bestimmten Branchen (Verlage, Versicherungswirtschaft, Markt- und Meinungsforschung) die Nutzung der Listendaten weiter zu erlauben. Teile der Koalition sprechen sich zudem dafür aus, die Nutzung von Listendaten auch zu gestatten, wenn die Herkunft der Daten in der Werbeansprache kenntlich gemacht wird. "Diese Ausnahmen darf es nicht geben. Der Gesetzentwurf gleicht jetzt schon einem Schweizer Käse. Am Ende wäre nicht mehr viel übrig", mahnt Billen.

Werden untergeschobene Einwilligungen endlich verboten?
Der überfällige Paradigmenwechsel droht auch bei Einwilligungserklärungen zu scheitern. Diese sind häufig im Kleingedruckten versteckt oder so formuliert, dass Verbraucher sie selbst streichen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte erklärt, dass diese Form von Einwilligungserklärungen derzeit gesetzlich gedeckt sei. Die Bundesregierung wollte dem durch die Einführung einer "ausdrücklichen Einwilligung" ein Ende bereiten. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wollen diesen Kernpunkt jedoch aus dem Gesetz streichen. "Nicht der Gesetzesentwurf, sondern die verbraucherfeindliche Gesetzeslage muss geändert werden", so Billen. "Die Abgeordneten müssen sich klar für Opt-In aussprechen - im Sinne der Verbraucher."

Datenschutzbestimmungen rechtlich besser durchsetzen
Abschließend müssen auch datenschutzrechtliche Verstöße so geahndet werden, dass davon eine Abschreckung ausgeht. Den Verbraucherorganisationen sind die Hände gebunden, da sie ihre kollektiven Klagerechte nur unzureichend einsetzen können. Billen: "Wir können es nicht den einzelnen Verbrauchern überlassen, durch Individualklagen sicherzustellen, dass der Datenschutz in Deutschland eingehalten wird." Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Klagebefugnisse der Verbraucherorganisationen auszubauen.

Im Dokumentendownload rechts oben auf der Seite die vzbv-Stellungnahme "Verbrauchersouveränität im Datenschutz herstellen"

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