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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

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Beachten Sie, dass der vzbv KEINE Beratung anbietet.
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Helke Heidemann-Peuser
Leiterin Referat Kollektiver Rechtsschutz
recht@vzbv.de

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Stellungnahme Gesetzentwurf unerlaubte Telefonwerbung Januar 2009

Stellungnahme Bundesdatenschutzgesetz

Fragen-Antworten-Liste zum Datenschutz

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Regierungsentwurf Novelle Datenschutzgesetz und Stellungnahme des Bundesrates

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Pressemitteilungen

Verbraucher statt verbraucherfeindliche Geschäftsmodelle schützen

Datenmissbrauch und unlautere Telefonwerbung effektiv unterbinden

18.03.2009 - Ein härteres Vorgehen gegen Datenklau und -missbrauch fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der anstehenden Beratungen des Bundestages zum Datenschutzgesetz. "Wer es ernst meint mit dem Datenschutz, muss nun entschlossen handeln. Verbraucherunfreundliche Praxis gehört entsorgt, und das nicht erst in der nächsten Legislaturperiode", meint Vorstand Gerd Billen. Verbraucherfeindliche Geschäftsmodelle müssten neuen Regeln mit effektiven Kontrollen und Sanktionen weichen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Datenschutzrechts schafft hierfür eine brauchbare Grundlage. Gerade bei der Datensicherheit und einem effizienten Vollzug müsse noch nachgelegt werden.

In dieser Woche werden bei den Themen Datenschutz und Telefonwerbung die entscheidenden Weichen gestellt. Heute befassen sich gleich mehrere Bundestagsausschüsse mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung. Am 19.03.2009 verhandelt der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Novelle des Datenschutzrechts. Am 23.03.2009 findet unter Teilnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss statt. Der Bundesrat hatte am 13.02.2009 verbraucherfreundliche Nachbesserungen am Regierungsentwurf eingefordert. Gerd Billen: "Die Parlamentarier müssen nun unter Beweis stellen, dass sie ein effektives Datenschutzrecht anstreben, das den Verbrauchern die Hoheit über ihre Daten gibt, hohe Anforderungen an die Datensicherheit stellt und über effektive Sanktionsinstrumente verfügt."

Die Verbraucherzentralen registrieren mit Sorge, dass sich immer mehr Verbraucher besorgt über den Umgang mit ihren Daten zeigen. Die Verbraucherzentralen verzeichnen wachsende Beschwerdezahlen über unerlaubte Telefonanrufe, Werbeanrufe gerade an ältere Bürger, untergeschobene Verträge, unberechtigte Kontoabbuchungen und Inkassobüros, die unberechtigte Forderungen eintreiben wollen. Immer wieder fragen Verbraucher: Wie kommen die Anbieter an meine Daten? "Der gesamte Datenstrom von der Erhebung über die Weitergabe, die Verarbeitung bis hin zu Sanktionen gehört auf den Prüfstand", fordert Billen. "Wo Daten anfallen, droht auch Missbrauch." Wo sie gespeichert würden, drohten unbefugte Zugriff und Weitergaben.

Unlauteres Telefonmarketing: Es geht nicht um die Pizza
Neben der Modernisierung des Datenschutzrechts muss mit Geschäftspraktiken aufgeräumt werden, die auf Datenmissbrauch basieren. "Am Ende steht das Geschäft", sagt Billen. Dazu zählt auch die unlautere Telefonwerbung, die heute auf der Tagesordnung gleich mehrerer Ausschüsse des Deutschen Bundestages steht. Der entsprechende Gesetzentwurf lässt bisher die wirkungsvollste Sanktion vermissen, wonach Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnt wurden, ohne eine schriftliche Bestätigung unwirksam sind. Billen fordert die Parlamentarier auf, in diesem Punkt über den Regierungsentwurf hinauszugehen: "Es geht nicht um die Pizzabestellung, bei der ich selbst aus freien Stücken zum Hörer greife, sondern um nervigen und am Ende oft kostspieligen Telefonterror." In Umfragen des Forsa-Instituts sowie von Infratest dimap gaben 86 beziehungsweise 82 Prozent der Verbraucher an, sich durch Werbeanrufe und -briefe belästigt zu fühlen.

Datenklau, Datenmissbrauch und Sanktionen
Die Datenschutzskandale der vergangen Monate haben gezeigt, dass Millionen von Verbraucherdaten inklusive Kontonummern für 850 Euro auf dem Schwarzmarkt zu erwerben sind, gravierende Datenschutzlücken auch bei großen deutschen Unternehmen wie der Deutschen Telekom existieren und Bußgelderrahmen unzureichend ausgeschöpft werden, sodass kein Abschreckungseffekt besteht. Der Handlungsbedarf ist enorm, aus Verbrauchersicht unabdingbar:

  • ein Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung (Ende des Listenprivilegs),

  • ein uneingeschränktes Koppelungsverbot; gewerbliche Angebote dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass man in die Datennutzung einwilligt,

  • verschärfte Anforderungen an die Datensicherheit gerade bei Auftragsverarbeitung; hier sind die größten Sicherheitsrisiken für Datenlecks,

  • die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Datenschutzrecht ist bislang kein "Verbraucherrecht", Verstöße können nur eingeschränkt verfolgt werden,

  • die Einführung einer Herkunftskennzeichnung von Daten: Es muss für den Verbraucher nachvollziehbar sein, wo Daten herkommen. Zudem muss ein Sammelwiderruf für die Einwilligung zur Datenweitergabe eingeführt werden,

  • die Effektivität der Kontrolle und der Strafverfolgung erhöhen: Datenfahnder und Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften müssen die Einhaltung der Gesetze gewährleisten.
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