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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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PRESSEMITTEILUNGEN

ESL-Milch: Gesetzgeber muss Verbrauchertäuschung beenden

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Transparenz an der Kühltheke

12.02.2009 - Eine klare gesetzliche Definition von Frischmilch fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband anlässlich einer Bundestagsdebatte zum Thema am morgigen Freitag. "Die Bezeichnung Frischmilch sollte der üblichen pasteurisierten Milch vorbehalten bleiben", erklärt Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse durch verbindliche Kennzeichnungsvorschriften sicher stellen, dass Verbraucher Frischmilch, H-Milch und ESL-Milch (extended shelf live) auf einen Blick unterscheiden können.

Einen Vorschlag zur Kennzeichnung von ESL-Milch hatten das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der Milchindustrieverband und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) am 2. Februar in einer gemeinsamen Erklärung vorgestellt. Demnach soll herkömmliche Frischmilch die Bezeichnung "Frischmilch - traditionell hergestellt" tragen, ESL-Milch die Kennzeichnung "Frischmilch - länger haltbar". Die Milchwirtschaft hatte sich in einer Selbstverpflichtung auf diese Formulierung verständigt; HDE und BMELV begrüßten den Vorschlag. Kritik übt dagegen der Verbraucherzentrale Bundesverband: "Diese Kennzeichnung schafft keine Klarheit an der Kühltheke. Vielmehr trägt die Bezeichnung ‚traditionell hergestellt' zusätzlich zur Verwirrung bei", so Billen.

ESL-Milch wird hocherhitzt oder mikrofiltriert und ist auf diese Weise mit rund drei Wochen dreimal so lange haltbar wie frische Milch. Bis August 2007 mussten die Hersteller solche Verfahren mit dem Hinweis "hocherhitzt" deklarieren. Seither entfiel diese Kennzeichnungspflicht, womit ESL-Milch als "pasteurisierte Milch" verkauft werden darf. "Diese Bezeichnung entspricht nicht den Verbrauchererwartungen", kritisiert Billen. Es sei Milchwirtschaft und Handel in den vergangenen Monaten nicht gelungen, Transparenz herzustellen. "Klarheit muss nun der Gesetzgeber schaffen." Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist ESL-Milch zwischen frischer (pasteurisierter) und H-Milch (ultrahocherhitzt) einzuordnen. Dies müsse eine Kennzeichnung zum Ausdruck bringen.

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