More information from
Kerstin Hoppe
recht@vzbv.de
Steffen Küßner
kuessner@vzbv.de
document-download
Here you can download important documents:
Podcasts & O-Töne
Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews
TV + Radio
Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen
Termine
August 2010
Newsletter zur VerbraucherbildungErfahrungen mit dem neuen Auskunftsrecht
Unsere Umfrage zum Scoring3. September
Verbraucherpolitik und Verbraucherfoschung8. September
Wiederverkaufskultur im Internet1960 - 2010
50 Jahre Consumers InternationalBundesweite Radshow
Dein Rad zählt!Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht
Schreiben Sie dem BundesfinanzministerAktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet
19.11.2008 - Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Das entschied heute das Landgericht Köln in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengten Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa AG. "Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Flugverkehr", erklärt Vorstand Gerd Billen. Morgen fällt die Entscheidung in einem ähnlich gelagerten Berufungsverfahren gegen British Airways vor dem Oberlandgericht Frankfurt.
Gegenstand des Lufthansa-Verfahrens war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der auf dem Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Folge für Verbraucher: Ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt, wenn ein Kunde seinen Hinflug zum Beispiel wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann. "Vielen Fluggästen sind so erhebliche finanzielle Schäden entstanden", kritisiert Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte deshalb gegen die fragliche Regelung geklagt und mit der heutigen Entscheidung Recht bekommen.
Das Urteil ist ein weiterer Sieg gegen die weit verbreitete Praxis der Fluggesellschaften des so genannten 'Cross-Ticketing'. Bereits am 14. Dezember 2007 hatte das Landgericht Frankfurt (Az: 2-2 O 243/07) eine entsprechende Klausel in den Verträgen von Britisch Airways als unzulässig erklärt. Gegen den Richterspruch hat das Unternehmen Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Oberlandgerichtes Frankfurt am Main wird am 20. November 2008 erwartet.
Die Verfahren sind Teil einer größeren Aktion, mit der der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen verbraucherunfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Flugbranche vorgeht. Dabei mahnte der Verband zunächst 15 Fluggesellschaften ab. Gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa AG strengten die Verbraucherschützer dabei auch die genannten Musterverfahren zum Cross-Ticketing an.
(Urteil LG Köln vom 19.11.08, Az.26 O 125/07, noch nicht rechtskräftig)
Weitere Informationen
Eine Übersicht der Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Fluggesellschaften finden Sie im Download oder auf unseren Seiten zum Verbraucherrecht .
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |