Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister,
mindestens 20 Milliarden Euro verlieren wir Verbraucher jährlich durch schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung. Wir erhalten spekulative Anlagen, obwohl wir langfristig und sicher fürs Alter sparen wollen. Produkte stellen sich als unrentabel heraus, weil die Renditen von überzogenen Gebühren und Provisionen aufgezehrt werden. Wir können nicht erkennen, ob wir es mit einem fairen Berater oder einem Verkäufer zu tun haben. Wer beaufsichtigt und kontrolliert den Finanzmarkt aus Verbrauchersicht?
Sie haben zu Recht erklärt, dass eine unzureichende Finanzaufsicht das Vertrauen in einen funktionierenden Finanzmarkt untergräbt. Ihre Ankündigung für einen Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt und strengere Regeln und Sanktionen gegen Falschberatung sind ein erstes ermutigendes Signal. Aber dies reicht noch nicht aus. Vertrauen kann erst wieder entstehen, wenn die Finanzaufsicht nicht primär die Sicherheit der Institute im Blick hat, sondern klar auch die Sicherheit der Verbraucher.
Ich unterstütze daher folgende Forderungen zur Reform der Finanzaufsicht:
- Verbraucherschutz ist als eigenes, gleichberechtigtes Aufsichtsziel gesetzlich zu verankern.
- Die Aufsichtsbehörde ist danach zur aktiven Marktkontrolle zu verpflichten.
- Die Finanzaufsicht erhält die Möglichkeit, den aktiven Vertrieb hoch komplexer und riskanter neuer Finanzprodukte an Verbraucher zu beschränken.
- Den unabhängigen Verbraucherorganisationen ist ein Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtsbehörde einzuräumen.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, den Verbraucherinteressen in der neuen Aufsichtsarchitektur ein eigenes Gewicht zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Vor- und Nachname