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04.06.2002 - Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Statement von Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand vzbv, beim Fachforum "Schutz der Ressource Wasser - Zentrale Aufgabe, Herausforderung für das 21. Jahrhundert - Luxus statt Lebensmittel" am 03. und 04. Juni im Schloss Bellevue, Berlin
Ein aktiver Gewässerschutz, der sowohl im regionalen als auch im globalen Maßstab eine sparsame Nutzung der wertvollen Ressource Wasser erfordert und die Belastung des Abwassers mit problematischen Stoffen verhindert, liegt im Interesse der Verbraucher.
Wasserverbrauch und Gewässerschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß zwar nicht, was Sie gestern gemacht haben, aber ich weiß, wie viel Wasser Sie verbraucht haben - natürlich nur rein statistisch gesehen:
130 l Wasser (in Trinkwasserqualität) nutzt jeder in Deutschland pro Tag im Haushalt für:
Baden/Duschen/Körperpflege 47 l
Toilettenspülung 35 l
Wäsche waschen 15 l
Geschirr spülen 8 l
Raumreinigung, Autopflege, Garten 8 l
Essen und Trinken 5 l
Kleingewerbeanteil 12 l
Doch dies ist nicht alles, was wir an Wasser verbrauchen: Wesentlich höher ist der sogenannte verdeckte Wasserverbrauch, den wir beispielsweise durch den Genuss von Importlebensmitteln mit zu verantworten haben: Für ein Glas Orangensaft aus Brasilien werden dort zur Bewässerung 25 Gläser Wasser benötigt. Dieser verdeckte Wasserverbrauch durch importierte Lebensmittel wird auf 1000 l pro Person täglich geschätzt.
Und damit bin ich beim Thema "Gewässerschutz aus Sicht einer Verbraucherorganisation". Wasserverbrauch und Gewässerschutz hängen natürlich zusammen: Jede Entnahme von Wasser, vor allem die von Grundwasser, ist ein Eingriff in ein Ökosystem mit mehr oder weniger nachteiligen Auswirkungen. Der Wasserverbrauch sollte daher auf das Notwendige beschränkt bleiben, um die Gewässer und Ökosysteme zu schützen. Dies gilt für Deutschland und für die Länder, in denen für den deutschen Markt produziert wird.
"Wasser sparen" ist ein klassisches Thema für den Verbraucherzentrale Bundesverband und seine Mitgliedsverbände. Die Verbraucherzentralen beraten seit Jahren zu diesem Bereich. Unsere Ratgeber "Regenwasser für Haus und Garten" und "Durstlöscher Wasser - aus der Leitung oder Flasche?" sind nur zwei Beispiele, mit denen wir die Verbraucher über wassersparenden Konsum informieren.
Auf politischer Ebene setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband beispielsweise dafür ein, dass Wassersparen bei Geräten wie Toilettenspülkästen, Armaturen oder Durchflussbegrenzern (Blauer Engel) sowie Waschmaschinen und Geschirrspülern (Energielabel) ein wichtiges Qualitätsmerkmal geworden ist.
Die Wasserentnahme ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite betrifft das Abwasser. Auch hier verfolgen wir das Ziel die Gewässer zu schonen, indem wir beispielsweise darauf hinwirken, dass die Schadstofffrachten der Abwässer privater Haushalte durch Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel vermindert werden.
Ein wichtiges Thema aus unserer Sicht ist die Gewässerbelastung in der Landwirtschaft. Von den Nährstoffeinträgen in deutsche Gewässer stammen 60% aller Stickstoff- und 50% aller Phosphateinträge aus den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei den Schwermetalleinträgen hat die Landwirtschaft einen Anteil von 30 bis 35%. Der Hauptanteil der Pestizideinträge kommt ebenfalls aus deren landwirtschaftlicher Anwendung. Wir unterstützen die Agrarwende und sind überzeugt davon, dass eine umwelt- und sozialverträgliche Landwirtschaft dieser massiven Gewässerbelastung entgegenwirkt. Verfahren des integrierten Anbaus mit einem geringeren Pestizideinsatz und insbesondere die Ausweitung des ökologischen Landbaus gehen in diese Richtung. Wir unterstützen den ökologischen Landbau auch deshalb, weil er aufgrund der weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufe die gewässerschonendste Form der Landwirtschaft ist.
Bevor ich den Bereich Landwirtschaft verlasse, noch einige Sätze zum Thema Abwasser und Klärschlamm<: Wir sind nach wie vor besorgt, dass kommunale Klärschlämme auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden. Dabei macht uns heute nicht mehr in erster Linie die Schwermetallfracht Sorgen, da sie im statistischen Durchschnitt sinkt. Wir sind insbesondere besorgt über die Arzneimittelrückstände im kommunalen Abwasser und über die nicht überschaubare Vielfalt nicht-abbaubarer (persistenter) organischer Stoffe, die in die Oberflächengewässer und das Grundwasser gelangen und auch an Partikel gebunden in den Klärschlamm übergehen. Kein Wissenschafter kann die nahezu unendlichen Wechselwirkungen dieser Einzelstoffe seriös human- und ökotoxikologisch bewerten und Entwarnung geben. Daher muss das Vorsorgeprinzip Anwendung finden. Im Zweifel heißt das: Verzicht auf die Klärschlammdüngung. Unsere Forderungen gehen aber auch über diese kurz- und mittelfristigen Maßnahmen hinaus. Wir müssen dafür sorgen, dass die Abwasserqualität wieder besser wird und Rückstände von Arzneimitteln, hormonell wirksamen Substanzen und anderen toxikologisch relevanten Stoffen erst gar nicht ins Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangen.
Wir haben die Aufwertung der Bedeutung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes durch Aufnahme in die Agenda 21 begrüßt. Das umwelt- und entwicklungspolitische Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert wurde bekanntlich in Rio 1992 verabschiedet. Zwei von 40 Kapiteln befassen sich mit dem Medium Wasser: Kapitel 17 behandelt den Schutz der Ozeane, der Küstengebiete sowie den Schutz und die rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen. Kapitel 18 legt Ziele und Programmbereiche für den Schutz von Güte und Menge der Süßwasserressourcen fest. Unter den sieben genannten Programmbereichen findet man folgende: "Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und der aquatischen Wassergüte", "Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen", "Wassernutzung für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung". Das Bundesumweltministeriums hat in einer Veröffentlichung zur "Wasserwirtschaft in Deutschland" (2001) dargelegt, dass die Ziele in einigen Programmbereichen erreicht wurden, in anderen allerdings noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nicht zuletzt geht es dabei auch um Veränderungen der Konsumgewohnheiten (Kapitel 4 der Agenda 21).
Unter dem Leitbild Nachhaltigkeit gewinnt der Wasserverbrauch durch unseren Konsum eine globale Dimension: Wenn wir nachhaltigen Konsum ernstnehmen, liegt es in unserer Verantwortung uns dafür einzusetzen, dass Wasser beispielsweise beim Anbau von Orangen in Brasilien sparsam verwendet wird. Dies gilt im besonderen, wenn Länder, in denen Wassermangel herrscht, für den deutschen Markt produzieren.
Ich möchte dies an zwei Themen erläutern und Ihnen die Positionen des vzbv darlegen:
Gewässerschutz braucht das Verbraucherinformationsgesetz
Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Bundestag verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz wurde letzten Freitag im Bundesrat durch die unionsregierten Landesregierungen zu Fall gebracht. Dies ist auch angesichts des jüngsten Nitrofenskandals ein unverantwortlicher Rückschritt für den Verbraucherschutz. Das Gesetz sollte den Informationszugang der Verbraucher zu Produktdaten von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen regeln, die bei Behörden vorhanden sind. Es sollte damit nicht zuletzt zu einer Verbesserung des Informationsmanagements der Behörden und einem Abbau der von den Bundesländern zu verantworteten Defizite beim Vollzug des Gesundheitsschutzgebots des Lebensmittel- und Bedarfgegenständegesetzes beitragen. Der vzbv hatte die Gesetzesinitiative der Bundesregierung begrüßt. Wir haben uns aber auch dafür eingesetzt, dass diese Informationspflicht auf Unternehmen ausgeweitet wird. D. h. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Informationen herauszugeben, die für eine Transparenz des Marktangebotes erforderlich sind, damit sich Verbraucher entsprechend ihren Präferenzen entscheiden können.
Diese Informationspflicht der Unternehmen begründet sich u. a. aus Artikel 153 des Amsterdamer Vertrages, der das Recht der Verbraucher auf Information ausdrücklich hervorhebt. Das im Jahre 2001 von der EU-Kommission vorgelegte "Grünbuch zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union" führt dazu aus: "Angesichts der Bedeutung von Informationspflichten für den Verbraucherschutz und des in Artikel 153 EG-Vertrag verankerten Anspruchs der Verbraucher auf Information, ist es in jedem Fall unerlässlich, eine allgemeine Pflicht zur Offenlegung von Informationen vorzusehen". Eine Schlüsselfunktion käme einer den Unternehmen aufzuerlegenden Verpflichtung zu, dem Verbraucher alle wesentlichen Informationen rechtzeitig und eindeutig offen zu legen. Warum diese Informationspflicht auch für den Gewässerschutz wichtig ist, möchte ich Ihnen an folgendem Beispiel zeigen:
Ein Großkonzern wie Unilever engagiert sich nach eigenen Angaben für eine nachhaltige Wassernutzung. Der Konzern beschreibt sein Engagement zu Einsparungen des Wasserverbrauchs und zu den Erfolgen bei der Reduzierung der Abwasserbelastung. Unilever beschreibt auch Fortschritte beim wasserschonenden Anbau von Agrarprodukten. So konnte nach Angaben des Unternehmens der Wasserverbrauch beim Anbau von Tomaten in Brasilien durch ein effizientes Bewässerungssystem (durch die Wurzeltropf-Bewässerung) um 70% gesenkt werden.
Ohne ein Verbraucherinformationsgesetz stehen Verbraucher und fortschrittliche Unternehmen wie in diesem Falle Unilever vor einem Dilemma: Verbrauchern, die eine ressourcen- und wassersparende Produktion unterstützen wollen, fehlen die Informationen und sie können sich nicht entsprechend ihrer Präferenzen am Markt entscheiden. Während Unilever sein Engagement zum Gewässerschutz publik macht, schweigen sich andere Unternehmen hierzu aus. Damit ist der Markt und das Produktangebot bzw. das Verhalten der hinter den Produkten stehenden Unternehmen für die Verbraucher weder transparent noch vergleichbar. Sie "stehen im Regen", wenn sie sich für Produkte eines Unternehmens entscheiden möchten, dass sich Gewässerschutz bzw. einen nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser auf die Fahnen geschrieben hat.
Das Dilemma von fortschrittlichen Unternehmen liegt darin, dass ihnen Wettbewerbsvorteile aufgrund ihres Engagements versagt bleiben, weil sie sich wegen der fehlenden Markttransparenz von Mitkonkurrenten nicht absetzen können. Ein Verbraucherinformationsgesetz, das für Verbraucher eine Informationspflicht von Unternehmen festschreibt, würde die Markttransparenz verbessern und im genannten Falle eine ressourcensparende Produktion unterstützen.
Gewässerschutz braucht keine Liberalisierung des Trinkwassermarktes
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und durch keine Alternative zu ersetzen. Es ist in besonderem Maße angewiesen auf eine saubere Umwelt, moderne Techniken und langfristige Konzepte. Aufgrund seiner besonderen stofflichen Charakteristik und des Transports in Leitungsnetzen, deren Betrieb und einwandfreie Funktion hohe Investitionen erfordern, sehen wir in der Liberalisierung des Trinkwassermarktes große, möglicherweise erst langfristig eintretende Gefahren. Wir befürchten eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität und eine Aufweichung der hohen Umwelt- und Gesundheitsstandards. Ein solches Liberalisierungsgroßexperiment ist deshalb aus unserer Sicht unverantwortlich. Die Auswirkungen der Liberalisierung wären in vielen Fällen irreversibel und sie würden die nachfolgenden Generationen u.U. mit immensen Sanierungskosten belasten.
Wir haben hierauf schon anlässlich einer Veranstaltung im Bundeswirtschaftsministerium Mitte März letzten Jahres hingewiesen. Die Öffnung der Wasserversorgungsgebiete für den Wettbewerb im Trinkwassermarkt kann wegen des zu erwartenden scharfen Kostenwettbewerbs dazu führen, dass für die bisher von den Wasserversorgern vielfach freiwillig unternommenen Vorsorgemaßnahmen kein ökonomischer Spielraum verbleibt. Dies geht zu Lasten der Umwelt, etwa indem Brunnen und damit Wasserschutzgebiete aufgegeben werden.
Die Schwächung des Schutzes der regionalen Grundwasservorkommen durch die Liberalisierung würde aber auch den Prinzipien einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zuwiderlaufen. Es kann insbesondere zu Lasten der menschlichen Gesundheit und der Verbraucher gehen, wenn ökonomische Zwänge vorsorgende Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Trinkwasserqualität behindern. Bei einer Verschlechterung der Leitungswasserqualität müssten Verbraucher auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Die Verbraucher, denen die Liberalisierungsbefürworter niedrigere Trinkwassergebühren versprechen, hätten dann auch ökonomisch nichts gewonnen. Ein Liter Flaschenwasser ist heute rund 80 mal so teuer wie das derzeit absolut empfehlenswerte Wasser aus dem Hahn. Zudem ist das Argument zu hoher Wasserpreise in Deutschland aus Sicht des vzbv nicht stichhaltig. Eine reine Preisbetrachtung ist irreführend, denn bei einem täglichen Verbrauch von 130 Litern Pro Kopf fallen nur 0,22 Cent pro Tag oder 78,5 € pro Jahr an. Mit den Trinkwasserpreisen wird eine allseits anerkannte hohe Qualität des Lebensmittels Wasser und ein vorbildlicher Schutz der Trinkwassergewinnungsgebiete bezahlt.
Fazit
Ein aktiver Gewässerschutz, der sowohl im regionalen als auch im globalen Maßstab eine sparsame Nutzung der wertvollen Ressource Wasser erfordert und die Belastung des Abwassers mit problematischen Stoffen verhindert, liegt im Interesse der Verbraucher.
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