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Jutta Gurkmann
Referentin Wirtschaftsrecht
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Vorsicht Kostenfalle - neue Widerrufsregeln reichen nicht aus

04.12.2009 - vzbv; vpk

Nur schnell ein Rezept aus dem Internet herunterladen, Ideen für den Kindergeburtstag sammeln oder den schnellsten Weg zum Urlaubsort finden? Was harmlos klingt, kann unerwartet Kosten verursachen. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Serviceleistungen im Netz kostenlos sind, es sei denn, der Preis ist deutlich an prominenter Stelle angegeben. Misstrauisch sollte man allerdings werden, wenn man seine Adressdaten für eine "Anmeldung" eingeben soll. Die Gefahr ist groß, dass einige Wochen später eine Rechnung ins Haus flattert. Darin erfährt man, ein zweijähriges Abonnement für Internetdienste abgeschlossen zu haben. Kostenpunkt: rund 200 Euro.

Schaden für Verbraucher liegt im Millionenbereich
"Auch wenn hier rechtlich gesehen kein Vertrag zustande kommt, führen die massiven Drohungen der Betreiber oft dazu, dass Verbraucher die Forderungen bezahlen", erläutert Jutta Gurkmann, Rechtsexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Schäden liegen jährlich im mehrstelligen Millionenbereich. Am 4. August 2009 traten neue Widerrufsregeln in Kraft, die diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorschieben sollen. Verbraucher konnten bereits bisher im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Doch bei Dienstleistungen bestand die Besonderheit, dass das Recht auf Widerruf in dem Moment erlosch, in dem der Verbraucher die Leistung in Anspruch nahm. Die Folge: Anbieter stellten sich im Falle eines Widerrufs auf den Standpunkt, dass die Frist durch den Besuch der Internetseite und den Abruf der Informationen schon abgelaufen war. Das ist nun nicht mehr möglich. Seit der Gesetzesänderung erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Verbraucher die Leistung vollständig in Anspruch genommen und bezahlt hat. Es ist allerdings Skepsis angebracht, ob dies ausreicht, um dem Problem der Kostenfallen Herr zu werden.

Regierung will Button-Lösung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben. "Dass ein Angebot Geld kostet, muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld", so Gurkmann. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. Auch die neue Bundesregierung will aktiv werden. Im Koalitionsvertrag bekennt sich Schwarz-Gelb zur so genannten Button-Lösung.

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