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Verbrauchersouveränität im Datenschutz herstellen März 2009

Termine

15. März
Einladung zum Foto-Termin: Weg mit dem Finanzschrott!
15. März
Weltverbrauchertag 2010
18. März
Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen
24. März
Forum Integration und Stadtentwicklung
Aktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet

Dokumente

Verbrauchersouveränität im Datenschutz herstellen - Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Datenschutzaudit

02.03.2009 - vzbv

Aktualisierte Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 10. Dezember 2008

Die Datenschutzskandale der vergangenen Monate haben eindringlich vor Augen geführt, dass die Datenschutzvorschriften Verbraucher unzureichend vor einem Missbrauch ihrer Daten schützen. Binnen 44 Stunden und für 850 Euro konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband im vergangenen Sommer 6 Millionen Datensätze erwerben, bei denen 4 Millionen Datensätze Kontoverbindungen enthielten.

Dieser Skandal wurde im Dezember 2008 sogar noch einmal übertroffen, als der Wirtschaftswoche Datensätze inklusive Kontonummern von 21 Millionen Bürgern angeboten wurden. Die Deutsche Telekom AG musste zudem nicht nur eingestehen, Vorstände, Aufsichtsräte und Journalisten bespitzelt zu haben, sie musste auch Recherchen des Spiegels Recht geben, wonach Kopien von 17 Millionen Kundendatensätzen der Telekomtochter T-Mobile bereits 2006 in die Hände Unbefugter gelangten. Kurz vor Weihnachten erfuhr die Öffentlichkeit zudem, dass die Landesbank Berlin sensible Transaktionsdaten ihrer Kreditkartennutzer völlig ungeschützt an Dienstleister verschickte.

Unzureichend fallen auch die Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht aus. So betrug das Bußgeld, das gegen den Datenhändler verhängt wurde, der dem Verbraucherzentrale Bundesverband 6 Millionen Daten für 850 Euro verkaufte, gerade einmal 900 Euro.

Diese Beispiele zeigen, dass nicht nur unseriöse "schwarze Schafe", wie einige Branchenverbände argumentieren, sondern auch große namhafte Unternehmen es versäumen, Verbraucherdaten ausrechend zu schützen, es unterlassen, Millionen von Verbrauchern über einen Datenklau zu informieren und für weniger als tausend Euro Millionen Adressen und sogar Kontonummern auf dem freien Markt gekauft werden können. Diese Beispiele verdeutlichen den gravierenden Handlungsbedarf im Datenschutz.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, mahnte im Dezember 2008 denn auch im Rahmen einer Veranstaltung zum 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils in Richtung Politik, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung den Staat dazu verpflichte "angemessene Schutzregime" zu errichten. Und er forderte, dass "sich der Staat nicht mit bloßen Selbstverpflichtungen Privater begnügen dürfe, sondern [dass der Staat] selbst eine verbindliche Ordnung konstituieren müsse". Ziel einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes muss es daher sein, die Verbrauchersouveränität im Datenschutz herzustellen.

Defizite bestehen insbesondere in vier Bereichen:

  1. Durch das Listenprivileg werden bestimmte Daten über Verbraucher auch ohne deren Einwilligung und Wissen für Werbe- und Marketingzwecke verkauft und vermietet. Während Unternehmen Geld mit den Daten der Verbraucher verdienen, können Verbraucher keine Kontroll- und Steuerungsfunktion über die Verwendung ihrer Daten ausüben.

  2. Wenn Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu Werbe- und Marketingzwecken eingeholt werden, können diese von Verbrauchern häufig nicht bewusst erteilt werden, da sie schwer- oder missverständlich formuliert sind oder aber der Zugang zu einem gewerblichen Angebot davon abhängig gemacht wird, dass Verbraucher in die Datennutzung zu Werbezwecken einwilligen (Koppelungsgeschäft).

  3. Die Daten sind unzureichend vor unbefugtem Kopieren, Weitergabe und Verarbeitung geschützt (mangelnde Datensicherheit). - So konnten Call-Center-Mitarbeiter beispielsweise ohne große Hürden Kopien von Datenbeständen fertigen.

  4. Sanktionen gegen Datenschutzvergehen sind zu lasch, Verbraucherverbände können ihre kollektiven Klagerechte nur bedingt einsetzen, die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden ist personell unterbesetzt und Anreize für einen verbraucherfreundlichen Umgang mit personenbezogenen Daten sind unzureichend.

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