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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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10969 Berlin
(Besuchereingang: Rudi-Dutschke-Straße 17)

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Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden:

vzbv-Stellungnahme zum Girokonto für Jedermann 10/2007

Stellungnahme zur Anhörung zum Girokonto für Jedermann 11/2006

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Dokumente

Stellungnahme zur Umsetzung des Girokontos für jedermann 10/2007

29.10.2007 - vzbv

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (BT-Drs. 16/2265)
hier: Anfrage des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Oktober 2007 zur Aktualisierung der Daten

Fazit der Stellungnahme

Die aktuellen Stichproben unterstreichen erneut die hinlänglich bekannten Unzulänglichkeiten:


Es ist daher überfällig, dass zur Problementschärfung wenigstens alle drei Empfehlungen der Bundesregierung in ihrem Bericht zur Praxis der ZKA-Empfehlung schnellstmöglich umgesetzt werden.

Bislang liegt lediglich ein Regierungsentwurf für die Reform des Kontopfändungsrechts vor. Diese wird es, wenn überhaupt, nur schaffen, die Zahl der Kontokündigungen moderat zu reduzieren. Sie wird es aber nicht schaffen, die jetzt schon kontolosen Verbraucher wieder in den bargeldlosen Zahlungsverkehr einzubeziehen (hierzu unten noch mehr).

Es steht immer noch die Umsetzung der beiden weiteren Empfehlungen der Bundesregierung aus, nämlich die Ersetzung der ZKA-Empfehlung durch eine Selbstverpflichtung, die das einzelne Kreditinstitut gegenüber dem (potentiellen) Kunden rechtlich bindet, soweit dem Institut die Kontoeinrichtung/-führung zumutbar ist, sowie die Bindung der Kreditinstitute an die Schlichtungssprüche.

Der vzbv hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 21. November 2006 verschiedene Vorschläge zur Gestaltung der neuen Selbstverpflichtungserklärung und der Schlichtungsverfahren unterbreitet, auf die wir hier Bezug nehmen. Link zur Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung BT vom 21. November 2006

Die Politik kann nicht allein auf die Reform des Kontopfändungsrechts bauen, deren Folgen je nach Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ohnehin frühestens in einigen Jahren untersucht werden können. Die Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs lassen jedenfalls keinen signifikanten Rückgang der Kontokündigungen erwarten:

Auch das Bundesjustizministerium äußert sich zur Nachhaltigkeit der Kontopfändungsreform skeptisch: "Ob die Diskussion um den Rechtsanspruch auf ein Girokonto zu einem Ende kommt, liegt jetzt in den Händen der Kreditwirtschaft. Dies dürfte maßgeblich davon abhängen, dass sie ihren Beitrag zum Gelingen des neuen Reformansatzes leistet."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwartet einen solchen "Beitrag" der Geldinstitute vor Ort nicht nur zum Gelingen des künftigen Kontopfändungsrechts - von der Politik erwartet der vzbv nun zumindest eine zügige positive Positionierung zu den drei Empfehlungen der Bundesregierung.

Im Dokumentendownload finden Sie die gesamte Stellungnahme als pdf-Datei.

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