Datum: 09.03.2017

Rechtssicherheit für offene Netze schaffen

vzbv nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes

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Quelle: georgejmclittle - 123RF.com

  • Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) soll endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen.
  • vzbv begrüßt den Gesetzesentwurf als klare Verbesserung der jetzigen Rechtslage.
  • Einen Anspruch auf Websperren lehnt der vzbv ab.

Deutschland ist offline - immer noch. Trotz dem im Juli 2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist Deutschland, was den öffentlichen und freien Zugang zum Internet betrifft, im internationalen Vergleich noch immer ein Entwicklungsland. Ein Grund dafür ist die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelte fehlende Rechtssicherheit. Die Gefahr, beim Betreiben eines offenen WLANS kostenpflichtige Abmahnungen zu kassieren, besteht nach wie vor. Die bisherigen Änderungen im Telemediengesetz (TMG) waren nicht geeignet, mehr Cafés, Geschäfte oder auch Privatleute zu ermutigen, ihr WLAN auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, um die Lücken des letzten Gesetzes zu stopfen. Der vzbv äußert sich dazu in einer Stellungnahme.

Im digitalen Zeitalter stellt der Zugang zum Internet ein zentrales Instrument für soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Kostengünstiges oder kostenloses WLAN kann also gerade für sozial schwache Verbraucher ein entscheidendes Mittel sein, um am Leben in der modernen Gesellschaft teilzunehmen.

Zugang zum Internet bedeutet soziale Teilhabe – auch für Flüchtlinge

Der Internetzugang ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Integration von Flüchtlingen: Sei es, um den Kontakt mit der Familie zuhause zu halten, als Hilfestellung, um die neue Sprache zu lernen, um sich in der neuen Umgebung zu orientieren, Behördengänge vorzubereiten oder ganz allgemein, um sich Informationen über das Leben in der neuen Heimat zu beschaffen.

Alternative mobiles Netz?

Eine mögliche Alternative für einen besseren Zugang zum Internet wäre ein kostengünstiges und flächendeckendes mobiles Netz. Doch auch hier sieht es mit der Abdeckung in Deutschland eher mau aus, sobald man die Ballungsgebiete verlässt. Zudem sind die von den Mobilfunkanbietern angebotenen Datenmengen in den Regeltarifen viel zu gering, um das mobile Netz als Internetzugang im Alltag zu nutzen. Zum Vergleich: Während man in Finnland in einem durchschnittlichen 30 €-Tarif unbegrenztes Datenvolumen zur Verfügung gestellt bekommt, sind es in Deutschland für den gleichen Preis gerade mal 6 GB.

Mehr offene Netze für mehr Wettbewerb

Anstatt stärker an den Verbraucher zu denken und das Angebot im Bereich des mobilen Internets zu verbessern, können sich die Konzerne mangels gebotener Alternativen wie offener Netze zurücklehnen und sich den schnellen Datentransport teuer bezahlen lassen. Durch die Schaffung einer gesicherten Rechtslage für WLAN-Betreiber könnte der Gesetzgeber ein besseres Angebot an offenen Netzen fördern und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern zugunsten der Verbraucher ankurbeln.

Der vzbv begrüßt aus diesen Gründen die erneute Initiative des BMWi. Im aktuellen Entwurf wird direkt im Gesetzestext klargestellt, dass Diensteanbieter nicht auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Damit wird das größte Hemmnis beim Betrieb eines öffentlichen WLAN-Zugangs, die Befürchtung eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten, endlich beseitigt.

Kein Anstieg von missbräuchlicher Nutzung zu erwarten

Nach Einschätzung des vzbv ist durch die Bereitstellung offener Netze nicht mit einer Zunahme von Urheberrechtsverletzungen zu rechnen. Die Bedeutung des illegalen Filesharing ist insgesamt gesunken. Insbesondere, da sich das legale Angebot mit Video-On-Demand-,  Musikstreamingdiensten und Mediatheken stark verbessert hat. Im Regelfall ist zudem die Bandbreite bei öffentlichen WLANs für umfangreiche Up- und Downloads zu gering. Auch gibt es bisher keine Meldungen von massenhaften Urheberrechtsverletzungen über Hotspots.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sieht der vzbv im Referentenentwurf zum 3. TMGÄndG einen neu eingeführten Anspruch auf Websperren kritisch. Die Stellungnahme zur „Schaffung von Rechtssicherheit bei WLAN Hotspots“ mit allen Positionen und Forderungen des vzbv finden Sie zum Download unten.

Downloads

Schaffung von Rechtssicherheit bei WLAN Hotspots | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf für ein Drittes Gestz zur Änderung des Telemediengesetzes | 9. März 2017

Schaffung von Rechtssicherheit bei WLAN Hotspots | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf für ein Drittes Gestz zur Änderung des Telemediengesetzes | 9. März 2017

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