Wettbewerb

  • Funktionierender Wettbewerb bedeutet Vielfalt

    Wettbewerb ist in der sozialen Marktwirtschaft kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, mit dem das beste Preis-Leistungsverhältnis für den Verbraucher erreicht werden soll. Dabei müssen strenge Spielregeln eingehalten werden.

  • Kartellsünder müssen Verbraucher entschädigen

    Jedes Mal, wenn das Bundeskartellamt wieder unerlaubte Absprachen aufdeckt oder Meldungen über hohe Geldbußen durch die Presse geistern, bleiben ratlose verärgerte Verbraucher zurück. Kartellabsprachen von Unternehmen müssen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben.

Meldungen

18.03.2011

Absprachen unter Lebensmittelherstellern schädigen Verbraucher

Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag Bußgelder gegen die Unternehmen Unilever, Kraft und Dr. Oetker verhängt, weil diese jahrenlang heimliche Preisabsprachen getroffen haben. Insgesamt müssen die drei Konsumgüter-Hersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro zahlen. Der vzbv fordert, dass der für den Verbraucher entstandene Schaden beziffert wird und Unrechtsgewinne aus Kartellverstößen in vollem Umfang abgeschöpft an die Verbraucher zurückgeführt werden.
22.12.2010

Gratisleistung darf nichts kosten

OLG Koblenz vom 22.12.2010 (9 U 610/10)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Internetdienstleister 1 & 1 untersagt, ein Sicherheitspaket als Gratisleistung anzupreisen, obwohl es nach einem halben Jahr in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht.
12.11.2010

Vertreterbesuch nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt

LG Rostock vom 21.11.2010 (3 O 227/10)
Der Arbeiter-Samariter-Bund Mecklenburg Vorpommern darf seinen Mitgliedern nicht mehr den Besuch eines Versicherungsvertreters für den Fall ankündigen, dass sie nicht ausdrücklich widersprechen. Das hat das Landgericht Rostock nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

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