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Schulden

Hand streckt sich aus einem Schuldenberg; Quelle: istockphoto
  • Kreditverträge zur Finanzierung von Wohnimmobilien

    Ende März 2011 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge veröffentlicht. Ähnlich der Verbraucherkreditrichtlinie sollen Verbraucher besser Konditionen vergleichen können und über Risiken informiert werden. Der Entwurf bedarf erheblicher Überarbeitung.

  • Provisionen verhindern unabhängige Finanzberatung

    Wer Finanzentscheidungen treffen muss, ist auf Beratung und Empfehlungen angewiesen. Doch Verbraucher können sich nicht auf die Qualität dieser Empfehlungen verlassen. Das liegt an der provisionsbasierten Vergütung des Finanzvertriebs.

  • Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag

    Seit 11. Juni 2010 gelten neue Regeln im Verbraucherkreditrecht. Lockvogelangebote, die mit zu niedrigen Kreditzinsen werben, darf es dann nicht mehr geben. Was aber fehlt, ist eine effektive Kontrolle der Kreditwerbung.

  • P-Konto überteuert

    Inhaber eines P-Kontos zahlen deutlich mehr und müssen auf wichtige Zahlungsfunktionen verzichten. Dabei sind die ersten Urteile eindeutig: Das P-Konto ist eine gesetzliche Pflicht und keine Zusatzleistung. Doch noch sperren sich die Kreditinstitute.

Meldungen

21.03.2013

15,34 Euro Gebühr für Darlehensauszug unzulässig

Die Nassauische Sparkasse darf für einen Darlehensauszug keine jährliche Gebühr berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des vzbv entschieden. Das Kreditinstitut hat die Kosten für die Führung eines Darlehenskontos zu übernehmen.

13.02.2013

Richtlinie für Wohnimmobiliendarlehen - Verbraucher müssen ausnahmslos geschützt werden

Die EU-Institutionen in Brüssel diskutieren zur Zeit im Trilogverfahren, wie Immobiliendarlehen in der EU in Zukunft reguliert werden. Noch gibt es Möglichkeiten, die Interessen der Verbraucher besser zu berücksichtigen. Nach Ansicht des vzbv muss die Richtlinie dringend nachgebessert werden.

21.01.2013

Geld zurück für das P-Konto

31 von 46 Banken und Sparkassen zahlen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter Kreditinstituten, die in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurden.

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