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Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten
Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen.
Airline muss alle obligatorischen Kosten in Flugpreis einrechnen
Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin untersagt, im Internet mit unvollständigen und irreführenden Flugpreisen zu werben. Die Fluggesellschaft muss künftig die Flugpreise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen, entschieden die Richter nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Ryanair muss Bearbeitungsgebühr in Flugpreis einrechnen
Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger Ryanair untersagt, im Internet mit unvollständigen Flugpreisen zu werben. Die Fluggesellschaft muss auch die Buchungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets in den Preis einrechnen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.



