Service
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Abschwächung der #CO2-Grenzwerte wäre aus Verbrauchersicht ein gravierender Fehler. #Brief #VDA #Merkel http://t.co/shXthvNt1ovor 47 Minuten -
Nachhaltiges Wirtschaften statt Wachstumswahn? vzbv-Vorstand @Gerdbillen diskutiert heute beim@rbbinforadio http://t.co/qTBNVNUrFJvor 2 Stunden -
Deutscher Verbrauchertag 2013 #dvt13 am 3.6. - Journalisten können sich noch bis zum 28.5. beim vzbv anmelden http://t.co/qI0cdHMB1uvor 7 Stunden
Reise
Meldungen
Reiseveranstalter und Airlines dürfen Flugzeiten nicht einseitig ändern
Bahnbrechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle: Klauseln im Kleingedruckten, nach denen die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind unwirksam. Der vzbv setzte sich erfolgreich gegen TUI und British Airways durch.
Schlichtung für Fluggäste: Die Zeit ist reif
Der Gesetzentwurf für eine Schlichtung im Luftverkehr wurde nun im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten diskutiert.Der vzbv begrüßt, dass die Schlichtung nun endlich umgesetzt werden soll. Allerdings schränkt der vorliegende Gesetzesentwurf die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle zu stark ein.
Reiseveranstalter darf Flugzeit nicht ändern
OLG Celle vom 7.02.2013 (11 U 82/12)
Ein Reiseveranstalter darf die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern. Eine von TUI Deutschland verwendete Klausel, nach der die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgerichte Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland entschieden.


