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Reise

Reisende mit Koffern; Quelle: photocase
  • Verbraucherrechte für Reisende

    Wer mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder auch mit dem Bus unterwegs ist, möchte vor allem Eines: gut und pünktlich ankommen. Was aber, wenn das nicht klappt? Der vzbv setzt sich für ein Schlichtungsverfahren ein, mit dem Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen unkompliziert und schnell beigelegt werden.

Meldungen

05.03.2013

Reiseveranstalter und Airlines dürfen Flugzeiten nicht einseitig ändern

Bahnbrechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle: Klauseln im Kleingedruckten, nach denen die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind unwirksam. Der vzbv setzte sich erfolgreich gegen TUI und British Airways durch.

21.02.2013

Schlichtung für Fluggäste: Die Zeit ist reif

Der Gesetzentwurf für eine Schlichtung im Luftverkehr wurde nun im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten diskutiert.Der vzbv begrüßt, dass die Schlichtung nun endlich umgesetzt werden soll. Allerdings schränkt der vorliegende Gesetzesentwurf die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle zu stark ein.

07.02.2013

Reiseveranstalter darf Flugzeit nicht ändern

OLG Celle vom 7.02.2013 (11 U 82/12)
Ein Reiseveranstalter  darf die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern.  Eine von TUI Deutschland verwendete Klausel, nach der die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgerichte Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland entschieden.

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