Mit seiner Arbeit sorgt der Verbraucherzentrale Bundesverband für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen und denen der Verbraucher, denn ohne eine vernünftige Balance zwischen Angebot und Nachfrage kann Wirtschaft nicht funktionieren. Gleiches gilt für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze durch die Verbandsklagebefugnisse: Hier kontrolliert der Staat nicht selbst, sondern verlässt sich darauf, dass geltendes Recht und die grundlegenden Spielregeln von Markt und Wettbewerb von den Verbraucherverbänden durchgesetzt werden. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung laufen die besten Gesetze ins Leere. Es gibt also gute Gründe für eine öffentliche Finanzierung unserer Arbeit. Zugleich aber profitieren auch die Unternehmen: Denn auf komplexen, unübersichtlichen Märkten können qualitätsorientierte Unternehmen ihre Produkte nur an gut informierte Verbraucher verkaufen, die ihre Rechte kennen und einfordern.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die meisten Deutschen sind falsch versichert. Sie haben Versicherungen, die sie nicht brauchen und sind gleichzeitig bei elementaren Lebensrisiken häufig überhaupt nicht versichert. Von Verbrauchern, die genau wissen, welche Versicherungen sie brauchen und welche nicht, würden also all die Versicherungsunternehmen profitieren, die maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Versicherungslösungen anbieten. Vor diesem Hintergrund tritt der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung der unabhängigen Verbraucherinformation und Verbraucherberatung ein.
2010 wurde die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gegründet - mit einem unabhängigen Stiftungsvermögen. Die aus Mitteln der Stiftung finanzierten Aktivitäten sollen dazu beitragen, die Stellung der Verbraucher in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken, den Verbraucherschutz zu fördern und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.