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Geldanlage

  • Für mehr Qualität in der Finanzberatung

    Der Gesetzgeber hat auf die Finanzkrise reagiert, indem er eine Dokumentationspflicht von Beratungen und ein Informationsblatt für Finanzprodukte eingeführt hat. Allerdings scheitern beide Instrumente in der Praxis an ihrer fehlenden Standardisierung.

  • Für eine Finanzaufsicht aus einem Guss

    Die Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzvertriebs ist zersplittert. Für einen Teil ist die Gewerbeaufsicht zuständig, für einen anderen Teil die BaFin. Das bedeutet für Verbraucher große Unterschiede in den Schutzstandards.

Meldungen

29.09.2011

Umfrage zu Beratungsprotokollen bei der Wertpapieranlage gestartet

Banken und Sparkassen müssen seit Januar 2010 alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die eingeführten Beratungsprotokolle bieten den Kunden - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - kaum Schutz. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen durch eine Umfrage im Rahmen ihrer im April gestarteten "Initiative Finanzmarktwächter" dokumentieren, wie Banken und Sparkassen mit ihrer Pflicht zur Protokollierung umgehen.

27.09.2011

vzbv enttäuscht über BGH-Entscheidung zu Lehman Brothers

Erstmalig hat sich der BGH zum Schadensfall Lehman Brothers geäußert und den betroffenen Anlegern keinen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. „Drei Jahre nach der Lehman-Pleite sind diese Urteile ein Schlag ins Gesicht der Lehman-Geschädigten“, so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

26.07.2011

Die Aufsicht der Finanzberatung bleibt ein Flickenteppich

Der Verordnung zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung wird es nicht gelingen, den Flickenteppich der Finanzaufsicht in Deutschland aufzulösen: Zu unterschiedlich bleibt sie geregelt. Manche Berater werden durch die BaFin kontrolliert, manche durch die Gewerbeämter und manche überhaupt nicht. Welchen Schutz der Verbraucher genießt, hängt also auch in Zukunft von dem Produkt ab, für das er sich interessiert. Eine wirksame Kontrolle sieht anders aus. Lesen Sie unsere Argumente in der Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung.

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