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Telefonate via Call-by-Call: Anbieter müssen ab 1. August Minutenpreis ansagen
Ohne Ansage muss der Kunde nicht zahlen
Ab dem 1. August sind alle Anbieter von Call-by-Call-Verbindungen gesetzlich verpflichtet, vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit den für ein Telefonat anfallenden Minutenpreis anzusagen. Darüber hinaus muss über einen etwaigen Tarifwechsel während des Anrufs informiert werden. Erfolgt eine solche Ansage nicht, muss der Kunde das Entgelt für das Gespräch nicht zahlen.
Mit dieser Neuregelung wird das seit Jahren bestehende Problem der fehlenden Transparenz bei Call-by-Call-Angeboten gelöst. Preisansagen in diesem Bereich erfolgten bisher vereinzelt lediglich auf freiwilliger Basis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits 2006 eine verpflichtende Preisansage für Call-by-Call-Telefonate gefordert. Es wird daher ausdrücklich begrüßt, dass sich der Gesetzgeber im Zuge der jüngsten Telekommunikationsnovelle 2012 endlich dazu durchgerungen hat, mit einer für alle verpflichtenden Preisansage der Abzocke durch versteckte Preiserhöhungen für Gespräche via Call-by-Call ein Ende zu bereiten.
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